Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnen im ehemaligen Künstlerhaus“ in der beiliegenden Fassung im beschleunigt Verfahren nach § 13a BauGB. Die Anlage „Vorhabenbezogener Bebauungsplan – Wohnen im Ehemaligen Künstlerhaus“ mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Die Verwaltung wird zur Auslage des Entwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB aufgefordert sowie zur Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB der betroffenen Behörden und der Träger öffentlicher Belange.

 

 


RV Redelfs trägt die Anfragen aus der Sitzung des Bauausschusses zu diesem Thema vor.

U.a. erklärt Her Koffinke, dass eine Erweiterung der Kläranlage, wenn überhaupt nach Osten möglich ist, da die Gebäude des Bauprojektes „Achter d´ Diek“ schon stehen und somit eine Annäherung durch die Kläranlage nicht möglich ist.

Auf Nachfrage von RM Klasing erklärt Herr Koffinke, dass der Gutachter das Thema „Lärm“ mit aufgenommen hat. Die aktuellen Lärmimmissionen entsprechen den Vorgaben des B-Plans. Demnach sind die aktuellen Lärmimmissionen lt. Gutachter nicht störend.

RM Klasing erkundigt sich danach, warum dann eine Befristung genannt ist. Daraufhin erörtert Herr Koffinke, dass im Sommer nur ganz geringe Nebenarbeiten zulässig sind. Das Gutachten stellte zu unseren Gunsten fest, dass die Nutzung aller Komponenten derzeit in Ordnung ist. An den bisher zugelassenen Möglichkeiten wird sich nichts ändern.

RM Germis möchte in diesem Zusammenhang wissen, ob immissionstechnisch Ferienwohnung oder Dauerwohnungen unterschiedlich stark geschützt sind. Herr Koffinke führt aus, dass Dauerwohnungen einen höheren Schutz genießen.

RM Weibels gibt zu Bedenken, dass der SSC dem Bauvorhaben zustimmen musste und dieser damals deutlich auf deren Bestandsschutz hingewiesen hat. Dem SSC ist seiner Meinung nach, dieser Sachverhalt gut zu verdeutlichen, damit keine Missverständnisse entstehen.