Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt den Bürgermeister, die Vereinbarung zwischen dem LK Wittmund und der Gemeinde Spiekeroog über die Wahrnehmung der Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe (Kindergarten) im Namen der Gemeinde zu unterzeichnen.

 


Kämmerer Koffinke erläutert die neuen Förderrichtlinien:

66% der nichtgetragenen Kosten werden vom Landkreis übernommen. Diese Vereinbarung gilt ab 01.01.2020.

Dies ist einerseits positiv; andererseits wächst damit die Zustimmungspflicht des Landkreises: Wenn sich das Defizit der nicht getragenen Kosten erhöht, muss der Landkreis diesem Defizit zwingend zustimmen.

BM Piszczan erläutert, dass die Bürgermeister Konferenz ergeben hat, dass diese Vereinbarung eine finanzielle Verbesserung für die Gemeinden bedeutet, aber das gesamte Prozedere von Entscheidungen und Umsetzungen ist langwieriger.

Vorsitzender Breuer stellt fest, dass die Vereinbarung zunächst 2 Jahre gilt; man könne dann schauen, wie das System funktioniert.

RM Redelfs merkt an, dass laut Vereinbarung dann das Thema „Hort“ dringend angegangen werden muss.

Kämmerer Koffinke erwidert, dass Investitionen Anfang 2020 eingereicht werden müssen, damit sie 2021 genehmigt werden. Auch er stimmt zu, dass das Thema „Hort“ angegangen werden muss.