Sitzung: 19.06.2019 Ausschuss für Kindergarten, Jugend, Familie und Senioren der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 3
Vorlage: 01/057/2019
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Gemeinde Spiekeroog beschließt die 3.Änderungssatzung zur Änderung der
Gebührensatzung für den Kindergarten der Gemeinde Spiekeroog in beiliegender
Fassung. Die als Anhang beigefügte 3. Änderungsatzung ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
Kämmerer Koffinke
erläutert wesentliche Punkte der neuen Gebührensatzung:
Auf Wunsch der
Elternvertreter sind die über 3-jährigen Kinder auch bei einer Betreuung über 8
Std. hinaus – in diesem Fall sind es 8,5 Std. gebührenfrei. Die
Gebührenfreiheit für diese halbe Stunde an 5 Tagen pro Woche gilt dann auch für
die unter 3-jährigen Kinder.
Die neuen
Gehaltsstufen sind geändert und komprimierter. Außerdem ist als zusätzliches
Einstufungskriterium die Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder entscheidend,
bzw. für Kinder, für die Kindergeld bezogen wird.
Das Zusammenspiel
von Gehaltseinstufung und Kinderanzahl ist eine wesentliche Neuerung der
Gebührenerhebung.
Es werden nun
weniger Einnahmen durch Gebühren generiert; dafür werden neuerdings 66% der
Kosten durch den Landkreis abgedeckt.
Eine 100%
Entlastung der Eltern; also eine vollständige Gebührenfreiheit, ist nicht
möglich.
Kämmerer Koffinke
ergänzt, dass die Gebührenfreiheit für ein Kind im Folgemonat auf den
Geburtstag zum 3. Lebensjahr erfolgt.
Vorsitzender Breuer
bekräftigt nochmals, dass die Gespräche mit der Gemeinde und den
Elternvertretern innerhalb der vorher arbeitenden Arbeitsgruppe im Vorfeld
umfassend und intensiv geführt wurden, und die vorliegende Lösung ein guter
Kompromiss sind.
Es wird noch darauf hingewiesen, dass im Text der Satzung „Eltern“ durch „Sorgeberechtigte“ ersetzt werden soll.