Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die 3.Änderungssatzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Kindergarten der Gemeinde Spiekeroog in beiliegender Fassung. Die als Anhang beigefügte 3. Änderungsatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 


Kämmerer Koffinke erläutert wesentliche Punkte der neuen Gebührensatzung:

Auf Wunsch der Elternvertreter sind die über 3-jährigen Kinder auch bei einer Betreuung über 8 Std. hinaus – in diesem Fall sind es 8,5 Std. gebührenfrei. Die Gebührenfreiheit für diese halbe Stunde an 5 Tagen pro Woche gilt dann auch für die unter 3-jährigen Kinder.

Die neuen Gehaltsstufen sind geändert und komprimierter. Außerdem ist als zusätzliches Einstufungskriterium die Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder entscheidend, bzw. für Kinder, für die Kindergeld bezogen wird.

Das Zusammenspiel von Gehaltseinstufung und Kinderanzahl ist eine wesentliche Neuerung der Gebührenerhebung.

Es werden nun weniger Einnahmen durch Gebühren generiert; dafür werden neuerdings 66% der Kosten durch den Landkreis abgedeckt.

Eine 100% Entlastung der Eltern; also eine vollständige Gebührenfreiheit, ist nicht möglich.

Kämmerer Koffinke ergänzt, dass die Gebührenfreiheit für ein Kind im Folgemonat auf den Geburtstag zum 3. Lebensjahr erfolgt.

Vorsitzender Breuer bekräftigt nochmals, dass die Gespräche mit der Gemeinde und den Elternvertretern innerhalb der vorher arbeitenden Arbeitsgruppe im Vorfeld umfassend und intensiv geführt wurden, und die vorliegende Lösung ein guter Kompromiss sind.

Es wird noch darauf hingewiesen, dass im Text der Satzung „Eltern“ durch „Sorgeberechtigte“ ersetzt werden soll.