Sitzung: 20.06.2019 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4
Vorlage: 01/055/2019
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §
172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird nicht erteilt.
Hinweise:
- Der Nachweis für die Dauerwohnung fehlt
- Der Ausnahme für das Verandadach wird
nicht zugestimmt
Nach
Auffassung von Ausschussvorsitzender Redelfs schreibt der Bebauungsplan hier
bei der Schaffung neuer Unterkünfte für die Gästebeherbergung ab 120 qm
mindestens eine Dauerwohnung von 30 % der neu geschaffenen Wohnfläche vor. Sie
weist darauf hin, dass die Grundfläche von Unterkünften für die
Gästebeherbergung auf demselben Grundstück, wie dies hier der Fall wäre, nach
den Festsetzungen des Bebauungsplanes addiert werde.
Laut
dem Landkreis könne die Gemeinde nur zustimmen oder ablehnen, jedoch keine
Bedingungen stellen.
Daher werde sie dem hier gestellten Bauantrag nicht zuzustimmen unter der Angabe der Hinweise, dass zum einen der Nachweis für die Dauerwohnung fehle und auch der Ausnahme für das Verandadach nicht zugestimmt werde.