Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird nicht erteilt.

 

Hinweise:

  1. Der Nachweis für die Dauerwohnung fehlt
  2. Der Ausnahme für das Verandadach wird nicht zugestimmt

 


Nach Auffassung von Ausschussvorsitzender Redelfs schreibt der Bebauungsplan hier bei der Schaffung neuer Unterkünfte für die Gästebeherbergung ab 120 qm mindestens eine Dauerwohnung von 30 % der neu geschaffenen Wohnfläche vor. Sie weist darauf hin, dass die Grundfläche von Unterkünften für die Gästebeherbergung auf demselben Grundstück, wie dies hier der Fall wäre, nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes addiert werde.

Laut dem Landkreis könne die Gemeinde nur zustimmen oder ablehnen, jedoch keine Bedingungen stellen.

Daher werde sie dem hier gestellten Bauantrag nicht zuzustimmen unter der Angabe der Hinweise, dass zum einen der Nachweis für die Dauerwohnung fehle und auch der Ausnahme für das Verandadach nicht zugestimmt werde.