Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt den Bürgermeister, die Vereinbarung zwischen dem LK Wittmund und der Gemeinde Spiekeroog über die Wahrnehmung der Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe (Kindergarten) im Namen der Gemeinde zu unterzeichnen.

 


BM Piszczan erklärt, dass sich der Zuschuss des Landkreises bisher an einem Quotenmodell der IST-Kosten orientiert hat. So wurden ca. 50% der Kosten abgedeckt. Da nun 66% der Betriebskosten bezahlt werden und weitere Beteiligungen bei der Neuschaffung und Sanierung von Kindergartenplätzen in Aussicht gestellt werden, steht die Kommune nun deutlich besser da.

Der Landkreis wird trotz dieser Maßnahmen die Kreisumlage nicht erhöhen. Außerdem stellt BM Piszczan klar, dass sich durch diese Maßnahmen kein Anspruch auf einen Hort-Anspruch gegen die Gemeinde, sondern bestenfalls gegen den Landkreis ergibt.