Beschluss: zurückgestellt

 

Der Bauausschuss empfiehlt, dem Rat zu beschließen:

Beim Landkreis soll eine Fristverlängerung beantragt werden, damit die Verwaltung die  Begründung zur Ablehnung auf der Grundlage der Erhaltungssatzung ausarbeiten kann.

 

Der Tagesordnungspunkt wird auf der nächsten Sitzung des Bauausschusses erneut beraten.

 

 


 

Ausschussvorsitzende Redelfs ist verärgert, dass der Landkreis die Erhaltungssatzung der Gemeinde hier infrage stelle.

Der Bereich des Bebauungsplanes sei in diesem Fall genommen worden, um alle gleich zu behandeln. Die Begründung sei vielleicht nicht ganz stimmig, an der Satzung an sich sei jedoch nicht zu rütteln.

 

RM Klasing meint, dass hier evtl. ein Fehler der Gemeinde vorliege, dass es im Außenbereich evtl. gar nicht möglich sei, eine Erhaltungssatzung zu erlassen, sondern nur im Bereich eines gültigen Bebauungsplanes.

Im Schreiben des Landkreises stehe ganz klar, dass er bei Nichtzustimmung das Einvernehmen der Gemeinde ersetzen und das Bauvorhaben genehmigen werde.

Er plädiere daher, wie auch RM Redelfs, hier nicht zuzustimmen.

 

Herr Koffinke weist darauf hin, dass in der Begründung zur Ablehnung ausschließlich auf die Erhaltungssatzung hingewiesen werden sollte, da eine Erhaltungssatzung nicht auf dem Gebiet eines Bebauungsplanes liegen müsse. Hierzu soll beim Landkreis eine Fristverlängerung beantragt werden, damit dieser Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung des Bauausschusses erneut beraten werden könne.