Sitzung: 22.08.2019 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: zurückgestellt
Vorlage: 01/068/2019
Der Bauausschuss empfiehlt, dem Rat zu beschließen:
Beim Landkreis soll eine Fristverlängerung beantragt werden, damit die Verwaltung die Begründung zur Ablehnung auf der Grundlage der Erhaltungssatzung ausarbeiten kann.
Der Tagesordnungspunkt wird auf der nächsten Sitzung des Bauausschusses erneut beraten.
Ausschussvorsitzende
Redelfs ist verärgert, dass der Landkreis die Erhaltungssatzung der Gemeinde
hier infrage stelle.
Der
Bereich des Bebauungsplanes sei in diesem Fall genommen worden, um alle gleich
zu behandeln. Die Begründung sei vielleicht nicht ganz stimmig, an der Satzung
an sich sei jedoch nicht zu rütteln.
RM
Klasing meint, dass hier evtl. ein Fehler der Gemeinde vorliege, dass es im
Außenbereich evtl. gar nicht möglich sei, eine Erhaltungssatzung zu erlassen,
sondern nur im Bereich eines gültigen Bebauungsplanes.
Im
Schreiben des Landkreises stehe ganz klar, dass er bei Nichtzustimmung das
Einvernehmen der Gemeinde ersetzen und das Bauvorhaben genehmigen werde.
Er
plädiere daher, wie auch RM Redelfs, hier nicht zuzustimmen.
Herr
Koffinke weist darauf hin, dass in der Begründung zur Ablehnung ausschließlich
auf die Erhaltungssatzung hingewiesen werden sollte, da eine Erhaltungssatzung
nicht auf dem Gebiet eines Bebauungsplanes liegen müsse. Hierzu soll beim
Landkreis eine Fristverlängerung beantragt werden, damit dieser
Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung des Bauausschusses erneut beraten
werden könne.