Sitzung: 22.08.2019 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4
Vorlage: 01/069/2019
Der Bauausschuss empfiehlt, dem Rat zu beschließen:
Das
Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr.
2, Nr. 1 BauGB wird unter der Auflage
erteilt, dass die vorgesehene Dauerwohnung eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und
gekennzeichnet und Bestandteil der Baugenehmigung wird.
Die
Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass hier im Beschlussvorschlag noch der
Passus mitaufgenommen werden muss, dass die Dauerwohnung eindeutig nach Lage
und Größe bestimmt und gekennzeichnet und Bestandteil der Baugenehmigung wird.