Sitzung: 22.08.2019 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: zurückgestellt
Vorlage: 01/071/2019
Der Bauausschuss empfiehlt, dem Rat zu beschließen:
Der
Tagesordnungspunkt wird in eine der nächsten Sitzungen des Bauausschusses
vertagt, bis ein aktueller Lageplan mit detailgetreuer Einzeichnung des
Bauvorhabens vorliegt.
Der
Beschlussvorschlag der Verwaltung soll durch eine genaue Zweckbestimmung
ergänzt werden.
Nach
Meinung von Ausschussvorsitzender Redelfs sei aus dem beigefügten Lageplan
nicht ersichtlich, wo sich derzeit die alten Schuppen befinden, die dann im
Zuge des Neubaus der Strandgutwerkstatt abgerissen werden sollen. Auch müsse in
diesem Plan genau gekennzeichnet werden, was alt sei, was davon abgerissen
werde und wo genau das neue Gebäude gebaut werden solle. Vorher könne überhaupt
keine Entscheidung getroffen werden.
RM
Klasing findet das Konzept der Strandgutwerkstatt an sich gut, ist jedoch der Meinung,
dass grundsätzlich alle kirchlichen Einrichtungen im Außenbereich privilegiert
seien. So bekäme die Einrichtung unter kirchlicher Trägerschaft jetzt etwas
genehmigt, würde das Ganze jedoch später einmal verkauft, hätte man hier „einen
guten Schnitt“ gemacht.
RM
Heusipp ist der Meinung, dass in diesem Fall genau festgeschrieben werden
muss, welchem Zweck die Werkstatt diene.
RM
Warenski findet es gut, solche Standorte im Außenbereich zu stärken. Er ist der
Meinung, wenn das im Außenbereich genehmigt werde, müsse dies auch im
Innenbereich möglich sein.
Ausschussvorsitzende
Redelfs meint hierzu abschließend, dass der Zweck dieser Strandgutwerkstatt
ganz engmaschig festgeschrieben werden müsse. Auf keinen Fall dürfe hier eine
Erweiterung des Betriebes für Gäste oder Mitarbeiter stattfinden, sondern dies
dann nur als Werkstatt genehmigt werden.
Der
Tagesordnungspunkt wird in eine der nächsten Sitzungen des Bauausschusses
vertagt, bis ein aktueller Lageplan mit detailgetreuer Einzeichnung des
Bauvorhabens vorliegt.
Weiterhin
soll der Beschlussvorschlag der Verwaltung dahingehend ergänzt werden, dass die
genaue Zweckbestimmung hierin
mitaufgenommen werde.