Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Nein: 4

Der Bauausschuss empfiehlt, dem Rat zu beschließen:

Das Vorhaben ist genehmigungsfähig.

Der Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Dorf-Teil A, Gestaltungssatzung I § 2 + 3 wird zugestimmt.

 


 

Ausschussvorsitzende Redelfs erläutert hierzu, dass die Antragsteller nun zwei separate Wohnungen jeweils mit eigener Küche u. Abstellraum geplant hätten.

Sie ist erneut verärgert über den Landkreis, der schon wieder angekündigt habe, das Einvernehmen der Gemeinde bei Nichtzustimmung zu ersetzen.

 

Herr Koffinke erläutert hierzu, dass auch in der Stellungnahme an den Landkreis die Ablehnung ausschließlich auf die Erhaltungssatzung begründet werden sollte.

Bezüglich des Daches macht er den Ausschussmitgliedern keine Hoffnung, da das Gebäude zum einen ein Sonderbau und weiterhin Bestandsgebäude sei. Der Landkreis wäre hier der Auffassung, dass die Dachform, die als Flachdach jetzt schon Bestand habe, lediglich erhöht werde.

 

RM Klasing ist der Auffassung, dass der Bestandsschutz für das Gebäude gelte, was jetzt dort stehe, jedoch nicht für einen zusätzlichen Anbau.

 

Die Ausschussvorsitzende erläutert, dass in einem Vorortgespräch mit Vertretern der Antragsteller gesagt wurde, dass laut Landkreis jedes Geschoss als Vollgeschoss zähle, sobald das darunterliegende Geschoss zu Wohnzwecken genutzt werde. Sie ist der Meinung, dass dann nicht nur die offiziellen drei Geschosse vorhanden wären, sondern viel mehr. Die Planung der nun eigenständigen Wohnungen bewerte sie positiv, dem Flachdach werde sie jedoch auch diesmal nicht zustimmen, da es nicht zulässig wäre und auch die Traufhöhe nicht eingehalten würde.