Sitzung: 22.08.2019 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Nein: 4
Vorlage: 01/074/2019
Der Bauausschuss empfiehlt, dem Rat zu beschließen:
Das Vorhaben ist genehmigungsfähig.
Der Abweichung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Dorf-Teil A, Gestaltungssatzung I § 2 + 3 wird zugestimmt.
Ausschussvorsitzende
Redelfs erläutert hierzu, dass die Antragsteller nun zwei separate Wohnungen
jeweils mit eigener Küche u. Abstellraum geplant hätten.
Sie
ist erneut verärgert über den Landkreis, der schon wieder angekündigt habe, das
Einvernehmen der Gemeinde bei Nichtzustimmung zu ersetzen.
Herr
Koffinke erläutert hierzu, dass auch in der Stellungnahme an den Landkreis die
Ablehnung ausschließlich auf die Erhaltungssatzung begründet werden sollte.
Bezüglich
des Daches macht er den Ausschussmitgliedern keine Hoffnung, da das Gebäude zum
einen ein Sonderbau und weiterhin Bestandsgebäude sei. Der Landkreis wäre hier
der Auffassung, dass die Dachform, die als Flachdach jetzt schon Bestand habe,
lediglich erhöht werde.
RM
Klasing ist der Auffassung, dass der Bestandsschutz für das Gebäude gelte, was
jetzt dort stehe, jedoch nicht für einen zusätzlichen Anbau.
Die
Ausschussvorsitzende erläutert, dass in einem Vorortgespräch mit Vertretern der
Antragsteller gesagt wurde, dass laut Landkreis jedes Geschoss als Vollgeschoss
zähle, sobald das darunterliegende Geschoss zu Wohnzwecken genutzt werde. Sie
ist der Meinung, dass dann nicht nur die offiziellen drei Geschosse vorhanden
wären, sondern viel mehr. Die Planung der nun eigenständigen Wohnungen bewerte
sie positiv, dem Flachdach werde sie jedoch auch diesmal nicht zustimmen, da es
nicht zulässig wäre und auch die Traufhöhe nicht eingehalten würde.