Es wird diskutiert ob und in welchem Umfang der Grundstückseigentümer, oder deren Versicherungen, an den Kosten für einen Schaden an der Straße herangezogen werden müssten oder nicht


Ein Urteil in einem ähnlich gelagerten Fall wurde an die Ratsmitglieder verteilt. Es sei im vorliegenden Fall jedoch fraglich ob die jahrelange Duldung des fortschreitenden Schadens durch die Wurzeln der Bäume nicht bereits früher einer Versicherung gemeldet hätte werden müssen.


Gast Bauer bestätigt, dass bis in die 60er und 70er Jahre die Wurzeln keine Probleme gemacht haben. Die Straßen bestanden nur als Sandwege. Die Wurzeln der Bäume wurden so ausreichend bewässert. Dieses Problem trete auch nicht an allen Straßenabschnitten mit grenznahem Baumbestand auf, sonder nur in den Bereichen wo der Straßenunterbau seiner Meinung nach nicht fachgerecht hergestellt wurde.


Die Ausschussmitglieder diskutieren kontrovers über die Haftungsfrage der Eigentümer. Es wird festgestellt, dass der Schaden sich im vorliegenden Fall über Jahre Jahre entwickelt hat. Bei einer frühzeitigen Reaktion aller Beteiligten, wäre eine Regulierung des Schadens durch eine Gebäudehaftpflichtversicherung eventuell möglich gewesen. Dieser Zeitpunkt könnte hier verpasst worden sein.


Die anwesende Sachbearbeiterin Frau Martin bestätigt, dass eine Regulierung durch eine Versicherung, für einen ähnlich gelagerten Fall bei dem ein Baum auf Grund der Gemeinde Ursache für einen Schaden an einer Grundstückszuwegung ist, vom KSA übernommen wird. Dieser Schaden wurde aber bereits mehrfach der Gemeinde gemeldet. Die Gemeinde hat den Schaden an der Straße über längere Zeit gekannt aber den Eigentümer der Bäume nicht zur Beseitigung aufgefordert. Daher könnte eine Versicherung der Gemeinde eine Mitschuld an der Verschlimmerung des Schadens anlasten.


Die Ausschussmitglieder befürworten mehrheitlich, dass eine Abwicklung als Versicherungsschaden sicher für alle Beteiligten eine einfache Lösung wäre, aber die Folgen für den Versicherungsnehmer nicht absehbar sind. Ein „Testlauf“ wird nach kurzer Diskussion verworfen. Es besteht das Risiko, dass die Beurteilung, je nach Versicherung, sehr unterschiedlich ausfallen könnte und nicht auf den Einzelfall übertragbar wäre.


Es wird erwogen, die Möglichkeit prüfen zu lassen, ob der Gemeinde für die Eigentümer geschützter Bäume eine Versicherung abschließen könnte.


Die Sachbearbeiterin Frau Martin beurteilt dies als schwierig und gibt zu Bedenken, dass die Folgekosten für alte Bäume nicht abzusehen sind.


Der Vertreter der Verwaltung Seifert ergänzt, dass eine Versicherung nur bei zukünftigen Schäden greifen würde.


Es wird darauf verwiesen, dass der Pflegeschnitt in der Baumschutzsatzung ausdrücklich geregelt und Aufgabe des Eigentümers ist.


Die Ausschussmitglieder sind einstimmig dafür, das Gutachten des Baumsachverständigen Herrn Block-Daniel abzuwarten, und das weitere Vorgehen dann in der Ratssitzung am 28.02.2012 zu beraten.