Beschluss: Weitergabe ohne Beschlussvorschlag

 

 


RM Klasing verweist darauf, dass die notwendig zu planende Dauerwohnung nur ca. 35m² groß ist. Nach seinen Berechnungen – mindestens 30% der neu geschaffenen Wohnfläche für die Gästebeherbergung – müsste die Dauerwohnung eine Fläche von 86,88m² haben.

BM Piszczan erklärt, dass die Flächenberechnung in der Weise erfolgt ist, dass die alte Bestandsfläche mit der neuen Fläche verglichen wurde und die sich daraus ergebende Differenzfläche die Grundlage für die Berechnung der Dauerwohnung war.

RM Klasing stellt klar, dass diese Berechnung nicht gelten kann. Grundlage entsprechend der Richtlinien ist die alleinige neu geschaffene Fläche, ohne Berücksichtigung einer ggf. alten Bestandsfläche. Der Rat sollte dieser Sichtweise zustimmen.

Entsprechend wird der Festlegung der Dauerwohnraumfläche für dieses Bauvorhaben nicht zugestimmt.

 

Des weiteren merkt RM Klasing an, dass das Bauvorhaben 16 Stellplätze für Fahrräder vorsieht. Ihm ist bekannt, dass es keine Richtlinie dafür gibt; allerdings will die Insel keinen Fahrradverleih unterstützen und im Ganzen die Nutzung von Fahrrädern durch Gäste eher einschränken. Eine Zustimmung für eine derart große Stellplatzfläche würde dem entgegenstehen.

 

Die Dauerwohnraumfläche sollte neu berechnet und auf die hohe Anzahl der Fahrradstellplätze verzichtet werden.