Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:


Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 a „Wittdün“, 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 C “Ortsmitte West“, 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 D „Ortsmitte Ost“, 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Melksett“, 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Hellerpad“, 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Up de Höcht/Up de Dünen“, 1. Änderung des Bebauungs-planes Nr. 13 „Am Bahnhof“ und 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Slurpad“


Der Rat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB in seiner Sitzung am 28.02.2013, die o.a. Bebauungsplanänderungen aufzustellen.

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderungen ist dem anliegenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Allgemeiner Zweck und allgemeines Ziel der Planungen ist es, die in dem für nichtig erklärten Bebauungsplan „Dorf“ eingearbeiteten Festsetzungen unter Berücksichtigung der Hinweise des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg – insbesondere zu den Sondergebieten – zu überprüfen und soweit erforderlich anzupassen. Daneben soll eine Aufnahme der Festsetzungen aus der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Dorf“ in die neu zu fassenden Pläne erfolgen.


Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.



RV Bücking erläutert den Sachverhalt anhand der vorliegenden Vorlage und ergänzt, dass ursprünglich Klage gegen die Festsetzungen erhoben wurde.

RM Redelfs ergänzt erbost und reagiert mit Unverständnis auf die wohl unzureichende Begleitung durch den Landkreis und der Architekten während der Erstellung des B-Planes, der sehr viel Zeit und Energie gekostet habe. Hier war die Gemeinde falsch beraten. Dass der gesamte B-Plan nun so einfach durch einen Richter gekippt wurde, ist ihr unverständlich.


RM Gerdes sieht jetzt die Chance, den seiner Meinung nach unglücklichen B-Plan in Bezug auf die 150qm beschränkte zulässige Grundfläche eines Hauses abzuändern und zu überarbeiten.

Auch ist er der Meinung, dass den Grundstücksbesitzern mehr Mitspracherecht eingeräumt werden sollte.

Andere Ratsmitglieder sprechen sich dafür aus, den bestehenden B-Plan dem Grunde nach so bestehen zu lassen.

BM Fiegenheim regt an, eine Arbeitsgruppe zu gründen, die sich mit der Ausarbeitung und der Thematik eines neues B-Planes befasst, um die Eckpunkte sodann dem RAT zur Beschlussfassung vorzulegen. Da nicht alle Ratsmitglieder anwesend sind, einigt man sich auf eine Abfrage per Mail hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise und Gründung einer Arbeitsgruppe.


Im folgenden wird der Beschlussvorschlag durch RV Bücking verlesen.