BS Andreesen fragt an, wie es möglich sein kann, dass in den letzten Jahren 2 Gauben mit Flachdach gebaut wurden, obwohl dies laut BPlan nicht zulässig ist.

 

RM Klasing weist darauf hin, dass der Landkreis Baugenehmigungsbehörde sei.

 

Ausschussvorsitzende Redelfs ist der Auffassung, dass sich entweder der Bauherr nicht an die Baugenehmigung gehalten hat oder der Landkreis das Bauvorhaben in der Form genehmigt hat.

 

Hierüber entsteht eine kurze Diskussion unter den Ausschussmitgliedern.

 

Die Ausschussvorsitzende erklärt, dass das Ziel des vorherigen Gemeinderates die wirtschaftliche Nutzbarkeit jedes Grundstücks war.

Der neue Gemeinderat habe nun viele Stunden Arbeit in den neuen Bebauungsplan Dorf-Teil A investiert, daher würde dieser wegen eines evtl. Fehlverhaltens eines Bauherrn nicht aufgehoben.

 

RM Weibels macht darauf aufmerksam, dass die Größe der Grundstücke und des Wohnraumes auch schon im vorherigen Bebauungsplan so festgeschrieben wurde.

 

Die Ausschussvorsitzende erklärt abschließend noch, dass die Schaffung von Dauerwohnraum das beste Resultat des neuen Bebauungsplanes Dorf-Teil A wäre. Hierauf könnten alle stolz sein.

 

Auf die Nachfrage von RM Schreiber, wer den Dauerwohnraum kontrolliere, antwortet BM Piszczan, dass hierzu in den nächsten Tagen ein Schreiben an alle Bauherren gehe, die hiervon betroffen sind. Diese müssten dann ihren Dauerwohnraum nachweisen.

 

 

Auf die Nachfrage von RM Klasing bezüglich der Verlegung eines Tiefbords an der Ersatzstraße im Westend unterhalb Haus Jan erwidert BM Piszczan, dass er dies mit Herr Koffinke abkläre und die Ausschussmitglieder informieren werde.

 

BM Piszczan hat noch folgende Mitteilungen:

 

1.Die Stellungnahme des Landkreises zum Bauantrag Haus Winfried wurde zur Information als Tischvorlage verteilt und wird auf der nächsten Sitzung des Gemeinderates beraten.

 

2. Weiterhin wurde der Vorentwurf zur geplanten Rettungswache neben der Feuerwehr als Tischvorlage verteilt. Er bittet alle Ausschussmitglieder, sich hierüber Gedanken zu machen.

 

3. Weiterhin teilt er mit, dass alle unbebauten Grundstück im Gemeindegebiet aufgelistet wurden und den Mitgliedern des Bauausschusses/Gemeinderates elektronisch übersandt werden.