Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Der RAT beschließt grundsätzlich und abschließend über die finanzielle Heranziehung von

Baumeigentümern bei Sanierungsmaßnahmen, wenn durch deren Bäume Schäden an öffentlichen Flächen verursacht werden, ausgenommen sind hier die Bäume, die im Baumkataster verzeichnet sind.


RV Bücking trägt den Sachverhalt vor und stellt die Frage in den Raum, ob dies Störer-Prinzip auf Spiekeroog künftig angewandt werden soll. Aufgrund Recherche greifen hier entsprechend abgeschlossene private Haftpflichtversicherungen. Somit ist die Belastung für den ET als gering einzuschätzen.

RM Redelfs erwidert, dass doch bereits im RAT mehrfach besprochen worden sei, dass die ET nicht an den Kosten beteiligt werden sollen, sofern deren Bäume im Kataster stehen.

RM Heusipp hinterfragt, ob alle derzeit im Kataster stehenden Bäume wirklich ortsbildprägend und als schützenswert einzustufen sind. BM Fiegenheim erläutert, dass im Kataster viele Bäume aufgelistet sind, die sich eben nicht ortsbildprägend darstellen. Man habe das Gefühl, dass das seinerzeitige Baumkataster willkürlich erstellt wurde. Der Baumsachverständige Andreas Block-Daniel bestätigt diese Vermutung durch seine Einschätzung und hat angeboten, ein neues Baumkataster zu erstellen, die nur die wirklich ortsbildprägenden und schützenswerten Bäume beinhalten soll. Seiner Einschätzung nach wird es sich um ca. 30-40 Bäume handeln. Die Kosten für das Gutachten und die Erstellung eines neuen Katasters belaufen sich auf netto € 300,00. Hier wäre heute die Auftragsvergabe zu beschließen.

Der wirtschaftliche Schaden ist derzeit für die Gemeinde immens, wenn sie für alle im Kataster stehenden Bäume (derzeit über 100) und für deren verursachenden Straßenschäden aufkommen muss. Hier wäre es ein guter Kompromiss, wenn nach Aufstellung eines neues Katasters (mit ca. 30 Bäumen) der RAT die 100%ige Kostendeckung (Pflegeschnitt und Straßenschäden) durch die Gemeinde beschließt, alle nicht im Kataster stehenden Bäume obliegen der alleinigen Unterhaltspflicht der ET, eben auch für entstandene Straßenschäden, die durch die Bäume verursacht werden.

RM Gerdes betont wiederholt, dass die Allgemeinheit die Bäume erhalten will, somit muss auch die Allgemeinheit für die Folgekosten aufkommen. Es kann nicht sein, dass dafür der einzelne ET allein in die Pflicht genommen wird. Aus seiner Sicht ist der vorgeschlagene Weg des Überarbeitens des Baumkatasters richtig und ist fair zu bewerten.

RM Germis sieht die ET in der Pflicht die Bäume zu pflegen, aber ebenso muss es künftig den ET gestattet sein, diese Pflegeschnitte selber durchzuführen. Auch er plädiere dafür, dass die Bäume, die im Kataster stehen, von der Gemeinde unterhalten werden und spricht sich ebenso für ein neues Baumkataster aus.

Es entsteht eine Diskussion über eine evtl. einzuführende Abgabe zur Unterhaltung der Baumpflege und Behebung von Straßenschäden, die durch Bäume verursacht werden. Jedoch ist eine solche Abgabe nur unter dem Aspekt Erhöhung der zweckgebundenen Grundsteuer realisierbar, aber nicht durchführbar, da gerade erst die Grundsteuer angehoben wurde.

Für den vorliegenden aktuellen Fall bedarf es einer heutigen Entscheidung.


Zunächst wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt den Baumsachverständigen Herrn Andreas Block-Daniel mit der Erstellung eines neuen Baumkatasters. Die Kosten hierfür werden mit netto

300,00 veranschlagt.


Mit 6 Ja-Stimmen wird dem Beschlussvorschlag einstimmig gefolgt.


Nach kontroverser Diskussion kommt es zum Verlesen des eigentlichen Beschlussvorschlages.



(Anmerkung der Verwaltung: BM Fiegenheim möchte ausdrücklich im Protokoll benannt werden, dass er gegen diese Regelung gestimmt habe, da der wirtschaftliche Schaden für die Gemeinde immens sein wird.)