Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung eine Aufhebungssatzung zur Straßenausbaubeitragsatzung bis zum Ende des Jahres 2019 vorzulegen. Im Rahmen der zukünftigen Haushaltsplanung und der anstehenden neuen Gesetzgebung zur Grundsteuer soll die Verwaltung Satzungsvorschläge einbringen, die das diesjährige Aufkommen sichert und beibehält. Die hierbei erzielten Überschüsse sind zum Abbau des Investition- und Unterhaltungsstau, insbesondere bei der baulichen Straßenunterhaltung, zu verwenden.

 


Kämmerer Koffinke erläutert den Sachverhalt:
Laut geltender Straßenausbausatzung sind Straßenbauinvestitionen vorab als geschätzte Kosten den Anwohnern bekanntzugeben. Dies ist sehr aufwändig. Daher wird vorgeschlagen, die derzeitigen Ist-Steuereinnahmen der Grundsteuer beizubehalten und keine Erhebungen auf den Straßenausbaubeitrag zu erstellen und somit die Satzung aufzuheben.

 

RM Warenski sieht es positiv, Straßenausbaubeiträge über die Satzung abzuschaffen; zumal mit der Satzung nicht viel erreicht wurde, bzw. keine hohen Einnahmen erzielt wurden. Kämmerer Koffinke bestätigt, dass durch die Satzung keine Einnahmen generiert wurden.


RM Klasing hält die Abschaffung der Satzung für sinnvoll, da alle die Straßen nutzen, nicht nur die Anrainer. Daher ist die Lösung gut, die Anrainer nicht allein für Straßensanierungen heranzuziehen.

RM Klasing fragt, ob die Gemeinde Einfluss auf die Neubewertung von ehemals niedrig bewerteten Immobilien hat. Kämmerer Koffinke antwortet, dass dies in der Hand des Finanzamtes liegt. Die Gemeinde hat nur Einfluss auf den Hebesatz.

 

RV Redelfs erklärt, sie sei zögerlich in Bezug auf eine Abschaffung der Satzung. Sollte festgestellt werden, dass man wieder eine Satzung braucht, müsste diese jahrelang wieder installiert, bzw. „durchgeklagt“ werden. Dies könnte problematisch werden und zu Steuererhöhungen führen. Zumal es auch noch andere Investitionen gäbe, außer der Straßensanierung, z.B. im Bereich Schule.

 

RM Klasing ergänzt, dass in der Vergangenheit die Anlieger mit Einführung der Satzung an den Kosten beteiligt werden mussten; Straßen durften nicht zu 100% aus Gemeindeeinnahmen saniert werden. Es handele sich bei der Satzung um eine alte Historie, die sich jetzt überlebt hat.