Sitzung: 14.11.2019 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 01/074/2019
Beschlussvorschlag:
Das Vorhaben ist nicht
genehmigungsfähig.
Der Abweichung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Dorf-Teil A, Gestaltungssatzung I § 2 + 3 wird nicht zugestimmt.
RV Redelfs erläutert das Bauvorhaben, das schon
einmal abgelehnt wurde. Aus ihrer Sicht besteht kein Bestandschutz, wenn auf
ein bestehendes Flachdach eine Etage gebaut wird.
RM Klasing stimmt Frau Redelfs zu: Wenn Bausünden der Vergangenheit
weiter vorangetrieben werden können, weil aufgrund des Bestandschutzes immer
weiter gebaut werden kann, können diese Bausünden nicht gestoppt werden. Ggf.
ist es rechtlich seitens des Landkreises möglich, diesbezüglich zu entscheiden,
aber die Gemeinde sollte Widerspruch einlegen und dies durch einen
Verwaltungsjuristen durchführen lassen.
RM Germis merkt an, das es bei dem Projekt auch darum gehe,
Mitarbeiterwohnungen zu bauen; daher sollte man eine Lösung finden.
RV Redelfs erklärt, es habe Gespräche mit dem Architekten gegeben, die
aber zu keiner Lösung geführt haben.
Außerdem sei der Punkt des Bestandschutzes wesentlich und der B-Plan
erlaube die geplante Aufstockung nicht.
Kämmerer Koffinke erläutert, dass die Gemeinde über die
Erhaltungssatzung entscheidungsbefugt ist; über den geltenden B-Plan
entscheidet der Landkreis; die Gemeinde kann auf Sachverhalte hinweisen;
inklusive eines Widerspruchs und einer eventuellen Klage.
RV Redelfs erklärt, es handele sich um eine Veränderung des Bestandes
und daher sollte die Ablehnung seitens der Gemeinde dem Landkreis deutlich
mitgeteilt werden.
RM Klasing merkt abschließend an, dass sich offenbar die Höhen Messungen des Gebäudes auf den Beginn der Kellerebene beziehen; sie müssen sich aber auf die Straßenebene beziehen. Dies sollte zusätzlich rückgemeldet werden.