Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag auf Zulassung einer E-Karre wird für die Bauzeit für die eigenen Unternehmungen gemäß der Lärmschutzsatzung zugestimmt.

 


RM Schreiber merkt an, dass die Firma Hockmann eine ganzjährige Nutzungserlaubnis beantragt hat; die Firma arbeitet aber nur während der Bauzeit und benötigt auch nur während der Bauzeit ein Fahrzeug. Daher sollte die Erlaubnis nur für die Bauzeit gelten.

 

RM Klasing ergänzt, es müsse gesichert sein, dass sich die Nutzungserlaubnis nur auf den Antragsteller und nicht zusätzlich auf den Stellplatzgeber bezieht.