Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:

 

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt auf Basis des Beschlusses vom 28.04.2016 die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes/die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes „Achter d‘ Diek“ für das Gebiet Achter d‘ Diek und beauftragt die Verwaltung mit der Angebotseinholung Ausschreibung der notwendigen Planungsleistungen. Die genauen Baunutzungen sollen dann gemeinsam mit dem beauftragten Planungsbüro und dem Rat erarbeitet werden.

Das Ausschreibungsverfahren soll zu 30% über die Auswahlkriterien und zu 70% über den Preis erfolgen.

 


Ausschussvorsitzende Redelfs erläutert, dass es hierzu schon 2016 erste Anläufe gab, die vielen verschiedenen Sondergebiete in diesem Gebiet zusammen neu zu überplanen. Die Erstellung eines Bebauungsplanes Achter d‘ Diek sei hierfür der 1. Schritt.

 

Laut BM Piszczan sei es sinnvoll, das gesamte Gebiet, also sowohl das Gemeindegrundstück als auch das Nebengrundstück (Künstlerhaus) neu zu überplanen, da sich dadurch bessere Nutzungsmöglichkeiten ergeben würden.

 

Herr Koffinke gibt bekannt, dass der Europäische Gerichtshof die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) der BRD für nichtig erklärt hat, was bedeutet, dass die Preisbindung der Planungsbüros nicht mehr bindend wäre.

Da die Planungsleistung über 25.000 € liege, müsse ausgeschrieben werden. Er empfiehlt, das Ausschreibungsverfahren zu 30% über die Auswahlkriterien und zu 70% über den Preis auszuwerten und dies auch vorab in der Ausschreibung mitzuteilen.