Der AV Klasing stellt das Bauvorhaben vor und fragt welche Folgen das Urteils zum B-Plan „Dorf“ für diesen Antrag hat.

Die Verwaltung bestätigt, dass hier das Eingangsdatum des Antrages ausschlaggebend ist. Da dieses vor Rechtskraft des Urteils liegt ist der B-Plan „Dorf“ anzuwenden.

Nach kurzer Diskussion wird der Beurteilung der Sachbearbeiterin im Bauamt mehrheitlich zugestimmt. Die zwingend erforderliche Entfernung aller alten Nebenanlagen wird noch einmal ausdrücklich hervorgehoben.