AV Klasing stellt das Bauvorhaben vor.

Die Sachbearbeiterin Pichler ergänzt dazu, dass es sich hier um eine Bauvoranfrage handelt und mit dem Antrag nur die in der Vorlage erläuterten Punkte geklärt werden sollen. Maßstabsgerechte Zeichnungen und ausführliche Bauunterlagen werden dann mit dem notwendigen Bauantrag vorgelegt.


Die Ausschussmitglieder bestätigen einstimmig die rechtliche Beurteilung der Sachbearbeiterin.