Sitzung: 12.12.2019 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Herr Kösters fragt als Zuhörer, ob die Einwohnerfragestunde an das Ende
der öffentlichen Sitzung gelegt werden kann, um auf aktuelle Sitzungsverläufe
eingehen zu können.
RV Redelfs merkt an, dass eine Diskussion innerhalb einer Ratssitzung im
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz nicht vorgesehen ist.
RM Klasing ergänzt, dass Anmerkungen der Gäste vor der Beschlussfassung
von Tagesordnungspunkten sinnvoller wären und Ratsmitglieder vor der Abstimmung
zum Nachdenken anregen könnten.
Herr Kösters fragt als Zuhörer nach der Umsetzung der Erhaltungssatzung
in Bezug auf das Bauprojekt Westerloog 6. Es würden weniger Dauerwohnungen
erhalten bleiben, als vor der Baumaßnahme.
RV Redelfs entgegnet, dass dies nicht der Fall wäre: Die Dauerwohnungen
würden erhalten bleiben und in dem Bauprojekt umgesetzt. Kämmerer Koffinke
ergänzt, dass auch die Größe und Maße der Dauerwohnungen maßgeblich wären: im
früheren Haus wäre der Dauerwohnraum sehr klein gewesen; dies wäre jetzt
verbessert worden.
Frau Fock merkt als Zuhörerin an: in Bezug auf den neu geplanten
Rettungssteg äußern die Traditionsbootschiffer die Sorge, dass sie mit ihren
großen Flachbooten nicht mehr anlegen können, wenn die Südkaje für den
Rettungssteg genutzt würde.
Wenn es keinen Ersatz gäbe, könnten viele alte Traditionsschiffe nicht
mehr im Hafen anlegen. Besteht die Möglichkeit eine Variante zu wählen, die die
Traditionsschiffe beim Anlegen nicht behindern würden?
RV Redelfs antwortet, dass das Thema in TOP 13 diskutiert würde und die
Problematik der Schiffer bekannt wäre.
Herr Heithecker fragt als Zuhörer nach den Genehmigungsrichtlinien für
die Nutzung von E-Karren: gibt es Beschränkungen der Nutzung auf den
betrieblichen Zweck?
Kämmerer Koffinke antwortet, dass in den neuen Genehmigungen ab 2020 die
Bauzeit als genehmigte Fahrzeit vorgeschrieben würde und die Nutzung nur für
eigene Unternehmungen gilt.
RM Weibels ergänzt: Jeder Fahrer einer E-Karre müsse eine Belehrung
unterzeichnen, in der u.a. die Personenbeförderung und die Nutzung für private
Zwecke ausgeschlossen wäre.
RV Redelfs merkt an, dass eine Falschnutzung stärker geahndet werden
müsse.
Herr Heithecker fragt als Zuhörer nach der Richtlinie zum Verzicht auf
Einweggeschirr auf Gemeindegrund bei Festen. Gibt es eine Verordnung dazu?
BM Piszczan antwortet, dass es die Verordnung noch nicht gäbe; die
Richtlinie wurde zur Bearbeitung in die Nachhaltigkeitsinitiative gegeben.
Herr Heithecker fragt ob es möglich wäre, Ausnahmeregelungen zu
schaffen, um akzeptable Einwegmöglichkeiten zu bevorzugen, was immer noch
besser wäre, als Plastik zu verwenden.
BM Piszczan antwortet, dass auch die Nutzung von akzeptablen
Einweggeschirr in der Diskussion wäre,
da für das Dorffest eine Lösung geschaffen werden müsse.