Herr Kösters fragt als Zuhörer, ob die Einwohnerfragestunde an das Ende der öffentlichen Sitzung gelegt werden kann, um auf aktuelle Sitzungsverläufe eingehen zu können.

RV Redelfs merkt an, dass eine Diskussion innerhalb einer Ratssitzung im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz nicht vorgesehen ist.

RM Klasing ergänzt, dass Anmerkungen der Gäste vor der Beschlussfassung von Tagesordnungspunkten sinnvoller wären und Ratsmitglieder vor der Abstimmung zum Nachdenken anregen könnten.

 

Herr Kösters fragt als Zuhörer nach der Umsetzung der Erhaltungssatzung in Bezug auf das Bauprojekt Westerloog 6. Es würden weniger Dauerwohnungen erhalten bleiben, als vor der Baumaßnahme.

RV Redelfs entgegnet, dass dies nicht der Fall wäre: Die Dauerwohnungen würden erhalten bleiben und in dem Bauprojekt umgesetzt. Kämmerer Koffinke ergänzt, dass auch die Größe und Maße der Dauerwohnungen maßgeblich wären: im früheren Haus wäre der Dauerwohnraum sehr klein gewesen; dies wäre jetzt verbessert worden.

 

Frau Fock merkt als Zuhörerin an: in Bezug auf den neu geplanten Rettungssteg äußern die Traditionsbootschiffer die Sorge, dass sie mit ihren großen Flachbooten nicht mehr anlegen können, wenn die Südkaje für den Rettungssteg genutzt würde.

Wenn es keinen Ersatz gäbe, könnten viele alte Traditionsschiffe nicht mehr im Hafen anlegen. Besteht die Möglichkeit eine Variante zu wählen, die die Traditionsschiffe beim Anlegen nicht behindern würden?

RV Redelfs antwortet, dass das Thema in TOP 13 diskutiert würde und die Problematik der Schiffer bekannt wäre.

 

Herr Heithecker fragt als Zuhörer nach den Genehmigungsrichtlinien für die Nutzung von E-Karren: gibt es Beschränkungen der Nutzung auf den betrieblichen Zweck?

Kämmerer Koffinke antwortet, dass in den neuen Genehmigungen ab 2020 die Bauzeit als genehmigte Fahrzeit vorgeschrieben würde und die Nutzung nur für eigene Unternehmungen gilt.

RM Weibels ergänzt: Jeder Fahrer einer E-Karre müsse eine Belehrung unterzeichnen, in der u.a. die Personenbeförderung und die Nutzung für private Zwecke ausgeschlossen wäre.

RV Redelfs merkt an, dass eine Falschnutzung stärker geahndet werden müsse.

 

Herr Heithecker fragt als Zuhörer nach der Richtlinie zum Verzicht auf Einweggeschirr auf Gemeindegrund bei Festen. Gibt es eine Verordnung dazu?

BM Piszczan antwortet, dass es die Verordnung noch nicht gäbe; die Richtlinie wurde zur Bearbeitung in die Nachhaltigkeitsinitiative gegeben.

Herr Heithecker fragt ob es möglich wäre, Ausnahmeregelungen zu schaffen, um akzeptable Einwegmöglichkeiten zu bevorzugen, was immer noch besser wäre, als Plastik zu verwenden.

 

BM Piszczan antwortet, dass auch die Nutzung von akzeptablen Einweggeschirr in der  Diskussion wäre, da für das Dorffest eine Lösung geschaffen werden müsse.