Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Beschlussvorschlag:

Einer Befreiung nach § 2 Abs. 1 der Erhaltungssatzung in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2 BauGB wird nicht zugestimmt, da die städtebauliche Eigenart des Gebiets und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten bleiben soll.

 

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird nicht erteilt.

 


Das Einvernehmen wird einstimmig nicht erteilt.