Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:

 

Der Abriss der Bungalows ist zulässig.

Der Neubau der angefragten Bungalows ist wegen Nichteinhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht zulässig.

 

Hinweis an den Landkreis:

Durch den Abriss verwirkt der jetzige Bestandsschutz.

 


Ausschussvorsitzende Redelfs erläutert, dass hier die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes gefordert würde und daher der Neubau in der dargestellten Form nicht genehmigungsfähig sei, da eine Dauerwohnung fehle. Diese müsste bei der Wohnfläche der zwei Bungalows eine Größe von ca. 62 qm haben.

 

RM Schreiber macht darauf aufmerksam, dass auch der Abstand zwischen den beiden Bungalows zu gering sei. Bei einem Neubau müsse auch dieser eingehalten werden. Dann würden zwei Häuser auf dem Grundstück wahrscheinlich nicht passen.

 

Herr Koffinke geht davon aus, dass die Bungalows bei Einhaltung des Bebauungsplanes  nicht abgerissen werden, da der jetzige Bestandsschutz bei einem Abriss verloren gehe.