Sitzung: 06.01.2020 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 01/115/2019
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:
Der
Abriss der Bungalows ist zulässig.
Der
Neubau der angefragten Bungalows ist wegen Nichteinhaltung der Festsetzungen
des Bebauungsplanes nicht zulässig.
Hinweis an den Landkreis:
Durch
den Abriss verwirkt der jetzige Bestandsschutz.
Ausschussvorsitzende
Redelfs erläutert, dass hier die Einhaltung der Festsetzungen des
Bebauungsplanes gefordert würde und daher der Neubau in der dargestellten Form
nicht genehmigungsfähig sei, da eine Dauerwohnung fehle. Diese müsste bei der
Wohnfläche der zwei Bungalows eine Größe von ca. 62 qm haben.
RM
Schreiber macht darauf aufmerksam, dass auch der Abstand zwischen den beiden
Bungalows zu gering sei. Bei einem Neubau müsse auch dieser eingehalten werden.
Dann würden zwei Häuser auf dem Grundstück wahrscheinlich nicht passen.
Herr Koffinke geht davon aus, dass die Bungalows bei Einhaltung des Bebauungsplanes nicht abgerissen werden, da der jetzige Bestandsschutz bei einem Abriss verloren gehe.