Nachtrag: 27.02.2013

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Der RAT stimmt dem Leistungsverzeichnis unter Einbeziehung einer Passage, die vorbehält, dass die Vergabe unter Umständen nicht stattfinden kann und unter Anpassung der formulierten Einwände des RM Schreiber zu, und beschließt die Eröffnung des Ausschreibungsverfahrens. Erst jedoch nach Rücksprache mit dem Rechnungsprüfungsamt und dessen Zustimmung für die geplante Vorgehensweise.


BM Fiegenheim berichtet, dass das vorliegende LV des Planungsbüros vorliegt und dass RM Schreiber eine entsprechende Analyse vorgenommen hat. Im VA wurden die Bedenken durch RM Schreiber diskutiert und der VA empfiehlt dem RAT, dem LV unter Einbeziehung der Bedenken des RM Schreiber zuzustimmen. Jedoch wird die Verwaltung beauftragt mit dem Rechnungsprüfungsamt abzuklären, inwieweit man eine Ausschreibung mit evtl. Nichtvergabe formulieren kann.