Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

RV Redelfs liest den Beschlussvorschlag mit Variante F vor.

 

1)    Der Beschluss vom 07.09.2017 mit der dort genannten Reihenfolge wird aufgehoben.

2)    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Variante F und beauftragt die Gemeinde Spiekeroog, in Absprache mit der NSB und dem Landkreis Wittmund die weitere Umsetzung durchzuführen. Die Herstellungskosten sind in einer Höhe von 75.000,- € im Haushalt 2020 einzuplanen.

 

Da die Variante F eine Mehrheit hat, wird über Variante A nicht mehr abgestimmt.

 

 


BM Piszczan teilt mit, dass der Hafenkapitän der NPorts Niedersachsen, Herr Prante, als Gast im Publikum sitzt und als Sachverständiger zum Thema eingeladen wurde.

Nach einer kurzen Vorstellung erklärt Herr Prante, dass die von der Hafenbehörde bevorzugte Variante der „Fingersteg“ wäre.

 

RV Redelfs erläutert, dass alle Varianten zunächst technisch und finanziell vorgestellt werden und dann im Anschluss eine Abstimmung erfolgen solle.

Variante A: Süd/Ost Kante des Kais.

Variante B: Fingersteg in der Südwest Ecke der Rampe

Variante C: der Steg, der derzeit an der Westseite neben der Rampe existiert.

Variante D: an der Schrägseite der Rampe

Variante F: Fingersteg in Verlängerung der Spiekeroog I

 

Kämmerer Koffinke erläutert die Kosten zu den Varianten.

A: ca. 94.000 € und relativ wenig laufende Kosten, da selten ausgebaggert werden müsse

B: ca. 100.000 €; zusätzlich noch regelmäßige Ausbaggerungen von ca. 6.500 € pro Jahr

C: ca. 156.000 €; zzgl. 6.500 € regelmäßig jährlich für Ausbaggerungen

D: die Variante ist technisch nicht umsetzbar; daher keine Preise

E: ca. 24.000€; zzgl. ca. 10.000 € regelmäßig jährlich für Ausbaggerungen

F: ca. 100.000 €; keine laufende Kosten, bzw. keine Ausbaggerungen notwendig

G: die Variante wurde kurzfristig genannt; daher keine Preise

 

Kämmerer Koffinke weist darauf hin, dass bei zusätzlich wirtschaftlicher Nutzung eines Rettungssteges, dieser Mehrwertsteuerfrei – also netto - abgerechnet werden könne.

Eine reine Nutzung des Steges als Rettungssteg müsste inkl. MwSt. – also brutto - abgerechnet werden.

Außerdem würden ohne gewerbliche Nutzung keine Pachteinnahmen generiert; die Kosten der Gemeinde an NPorts würden aber weiter bestehen. Die Kosten würden bei ca. 550 € pro Meter liegen. Das wären bei ca. 20 m Steglänge ca. 10.000 -12.000 € jährlich, die der Gemeinde als Einnahmen verloren gehen würden, wenn der Steg nicht wirtschaftlich genutzt würde.

RM Schreiber meint, es sähe so aus, als ginge es nur noch um Variante A oder F.

Variante F würde ca. 20m in Verlängerung zum jetzigen Kai in den Hafen hineinragen. Das scheint zu viel und würde zu Manövrierschwierigkeiten anderer Schiffe führen.

Herr Prante merkt an, dass diese Steglänge kein Problem wäre und man dennoch manövrieren könne.

Die Ostseite des „Fingersteges“ könnte von der Rettung genutzt werden und die Westseite gewerblich. Traditionsschiffe würden rückwärts in den Steg fahren können; man könne die Westseite des Steges ggf. zwei- bis dreireihig mit Anlegern belegen.

Der Ponton und der gesamte Steg müssten regelmäßig gewartet werden; z.B., ob die Bolzen richtig sitzen. Ggf. müssten Landleinen benutzt werden, damit sich bei größeren Windstärken die Schiffe nicht losreißen können.

RM Klasing meint, dass Variante F „Fingersteg“ eine Behinderung für einfahrende Schiffe darstellen würde.

Traditionsschiffe hätten es schwerer als bisher. Die Schrägrampe wird von der SP IV genutzt und im Sommer sind in dem Bereich auch andere Schiffe, die dann gegen den Fingersteg gedrückt werden könnten.

Herr Prante merkt nochmals an, dass der Platz ausreicht. Er betont, dass natürlich immer etwas passieren und Schäden entstehen könnten, da so etwas nie ausgeschlossen werden könne. Aber die Lösung wäre möglich und das Risiko gering.

RM Klasing hält die Lösungen nicht für gut und wird nicht dafür stimmen.

Herr Prante merkt an, dass die Varianten A und F beide gefahrentechnisch gut möglich wären. Betriebswirtschaftlich wäre die Variante F zusätzlich die bessere. Auch für den Rettungsdienst wäre die Variante F die einfachste, in Bezug auf den Transport von kranken oder verletzten Personen.

RM Germis meint, dass – nach allem, was er gehört habe – die Varianten A und F die sichersten Lösungen wären. Variante F bietet zusätzlich wirtschaftliche Vorteile; daher würde er für Variante F stimmen.

Herr Prante ergänzt, er habe im Vorfeld zusätzlich mit den Beteiligten gesprochen: sowie mit  den Rettungsleuten, als auch mit den Kapitänen, mit dem Kapitän der „Seekrabbe“ und mit privaten Bootsbesitzern. Alle haben die Lösung F „Fingersteg“ bevorzugt genannt. Der Grund in dem Bereich wäre zudem recht tief, sodass, wenn überhaupt, dort einfach auszubaggern wäre.

RM Warenski bedankt sich bei Herrn Prante für dessen Ausführungen und wird sich für Variante F entscheiden.

RM Breuer merkt an, dass zudem der Aspekt der besten Rettungsmöglichkeit vordergründig betrachtet werden müsse, da dies der ursprüngliche Hintergrund des zusätzlichen Steges wäre. Offenbar würde dieser Aspekt mit den Varianten A und F am besten umgesetzt.

 

RV Redelfs schließt die Diskussion ab und stellt folgendes zur Abstimmung:

Soll nur über die Varianten A und F entschieden werden?

 

Mehrheitlich beschlossen: 5 x Ja und 2 x Enthaltung

 

RV Redelfs stellt weiterhin zur Abstimmung:

Soll zuerst über Variante F und dann über Variante A abgestimmt werden?

Mehrheitlich beschlossen: 4 x Ja und 3 x Enthaltung

 

RV Redelfs fragt nach der Abstimmung, ob der Rat in dieser Sitzung auch über die wirtschaftliche Nutzung des Rettungssteges abstimmen soll.

Kämmerer Koffinke meint, es müsse in dieser Sitzung nicht darüber abgestimmt werden, sondern man könne die Kosten zunächst genauer ermitteln und präsentieren.

BM Piszczan ergänzt, dass man u.a. auch die NSB in die Gespräche um eine wirtschaftliche Nutzung einbeziehen müsse.

 

RV Redelfs schließt die Diskussion, dass über die wirtschaftliche Nutzung des Rettungssteges heute, bzw. in dieser Sitzung nicht entschieden würde.

 

Herr Prante merkt an, dass die Nutzung des Rettungssteges eine wichtige Information für den Statiker wäre, da z.B. die Länge des Steges und die Stärke des Pontons von der Nutzung abhängig wären. Sollte der Rettungssteg nur für Rettungszwecke und nicht wirtschaftlich genutzt werden, könnte er ggf. kleiner ausfallen, als wenn er zusätzlich gewerblich genutzt würde. Hier sollte in die Zukunft geplant werden, damit später keine Zusatzkosten durch Nachrüstung entstehen würden.

Der Statiker sollte beauftragt werden, eine verstärkte Variante für den Fingersteg zu planen, um eine langfristige Nutzung im Blick zu haben.

BM Piszczan wird den Planer beauftragen, Planungen für unterschiedliche Nutzungen und auch größere Schiffe zu erstellen.