Sitzung: 23.01.2020 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 01/109/2019
Beschlussvorschlag:
RV Redelfs liest den Beschlussvorschlag mit Variante F vor.
1) Der Beschluss vom 07.09.2017 mit der
dort genannten Reihenfolge wird aufgehoben.
2) Der Rat der Gemeinde Spiekeroog
beschließt die Variante F und beauftragt die Gemeinde Spiekeroog, in Absprache
mit der NSB und dem Landkreis Wittmund die weitere Umsetzung durchzuführen. Die
Herstellungskosten sind in einer Höhe von 75.000,- € im Haushalt 2020
einzuplanen.
Da die Variante F eine Mehrheit hat, wird über Variante A nicht mehr
abgestimmt.
BM Piszczan teilt mit, dass der Hafenkapitän der NPorts Niedersachsen,
Herr Prante, als Gast im Publikum sitzt und als Sachverständiger zum Thema
eingeladen wurde.
Nach einer kurzen Vorstellung erklärt Herr Prante, dass die von der
Hafenbehörde bevorzugte Variante der „Fingersteg“ wäre.
RV Redelfs erläutert, dass alle Varianten zunächst technisch und
finanziell vorgestellt werden und dann im Anschluss eine Abstimmung erfolgen
solle.
Variante A: Süd/Ost Kante des Kais.
Variante B: Fingersteg in der Südwest Ecke der Rampe
Variante C: der Steg, der derzeit an der Westseite neben der Rampe
existiert.
Variante D: an der Schrägseite der Rampe
Variante F: Fingersteg in Verlängerung der Spiekeroog I
Kämmerer Koffinke erläutert die Kosten zu den Varianten.
A: ca. 94.000 € und relativ wenig laufende Kosten, da selten
ausgebaggert werden müsse
B: ca. 100.000 €; zusätzlich noch regelmäßige Ausbaggerungen von ca.
6.500 € pro Jahr
C: ca. 156.000 €; zzgl. 6.500 € regelmäßig jährlich für Ausbaggerungen
D: die Variante ist technisch nicht umsetzbar; daher keine Preise
E: ca. 24.000€; zzgl. ca. 10.000 € regelmäßig jährlich für
Ausbaggerungen
F: ca. 100.000 €; keine laufende Kosten, bzw. keine Ausbaggerungen
notwendig
G: die Variante wurde kurzfristig genannt; daher keine Preise
Kämmerer Koffinke weist darauf hin, dass bei zusätzlich wirtschaftlicher
Nutzung eines Rettungssteges, dieser Mehrwertsteuerfrei – also netto -
abgerechnet werden könne.
Eine reine Nutzung des Steges als Rettungssteg müsste inkl. MwSt. – also
brutto - abgerechnet werden.
Außerdem würden ohne gewerbliche Nutzung keine Pachteinnahmen generiert;
die Kosten der Gemeinde an NPorts würden aber weiter bestehen. Die Kosten
würden bei ca. 550 € pro Meter liegen. Das wären bei ca. 20 m Steglänge ca.
10.000 -12.000 € jährlich, die der Gemeinde als Einnahmen verloren gehen
würden, wenn der Steg nicht wirtschaftlich genutzt würde.
RM Schreiber meint, es sähe so aus, als ginge es nur noch um Variante A
oder F.
Variante F würde ca. 20m in Verlängerung zum jetzigen Kai in den Hafen
hineinragen. Das scheint zu viel und würde zu Manövrierschwierigkeiten anderer
Schiffe führen.
Herr Prante merkt an, dass diese Steglänge kein Problem wäre und man
dennoch manövrieren könne.
Die Ostseite des „Fingersteges“ könnte von der Rettung genutzt werden
und die Westseite gewerblich. Traditionsschiffe würden rückwärts in den Steg
fahren können; man könne die Westseite des Steges ggf. zwei- bis dreireihig mit
Anlegern belegen.
Der Ponton und der gesamte Steg müssten regelmäßig gewartet werden;
z.B., ob die Bolzen richtig sitzen. Ggf. müssten Landleinen benutzt werden,
damit sich bei größeren Windstärken die Schiffe nicht losreißen können.
RM Klasing meint, dass Variante F „Fingersteg“ eine Behinderung für
einfahrende Schiffe darstellen würde.
Traditionsschiffe hätten es schwerer als bisher. Die Schrägrampe wird
von der SP IV genutzt und im Sommer sind in dem Bereich auch andere Schiffe,
die dann gegen den Fingersteg gedrückt werden könnten.
Herr Prante merkt nochmals an, dass der Platz ausreicht. Er betont, dass
natürlich immer etwas passieren und Schäden entstehen könnten, da so etwas nie
ausgeschlossen werden könne. Aber die Lösung wäre möglich und das Risiko
gering.
RM Klasing hält die Lösungen nicht für gut und wird nicht dafür stimmen.
Herr Prante merkt an, dass die Varianten A und F beide gefahrentechnisch
gut möglich wären. Betriebswirtschaftlich wäre die Variante F zusätzlich die bessere.
Auch für den Rettungsdienst wäre die Variante F die einfachste, in Bezug auf
den Transport von kranken oder verletzten Personen.
RM Germis meint, dass – nach allem, was er gehört habe – die Varianten A
und F die sichersten Lösungen wären. Variante F bietet zusätzlich
wirtschaftliche Vorteile; daher würde er für Variante F stimmen.
Herr Prante ergänzt, er habe im Vorfeld zusätzlich mit den Beteiligten
gesprochen: sowie mit den
Rettungsleuten, als auch mit den Kapitänen, mit dem Kapitän der „Seekrabbe“ und
mit privaten Bootsbesitzern. Alle haben die Lösung F „Fingersteg“ bevorzugt
genannt. Der Grund in dem Bereich wäre zudem recht tief, sodass, wenn
überhaupt, dort einfach auszubaggern wäre.
RM Warenski bedankt sich bei Herrn Prante für dessen Ausführungen und
wird sich für Variante F entscheiden.
RM Breuer merkt an, dass zudem der Aspekt der besten Rettungsmöglichkeit
vordergründig betrachtet werden müsse, da dies der ursprüngliche Hintergrund
des zusätzlichen Steges wäre. Offenbar würde dieser Aspekt mit den Varianten A
und F am besten umgesetzt.
RV Redelfs schließt die Diskussion ab und stellt folgendes zur
Abstimmung:
Soll nur über die Varianten A und F entschieden werden?
Mehrheitlich beschlossen: 5 x Ja und 2 x Enthaltung
RV Redelfs stellt weiterhin zur Abstimmung:
Soll zuerst über Variante F und dann über Variante A abgestimmt werden?
Mehrheitlich beschlossen: 4 x Ja und 3 x Enthaltung
RV Redelfs fragt nach der Abstimmung, ob der Rat in dieser Sitzung auch
über die wirtschaftliche Nutzung des Rettungssteges abstimmen soll.
Kämmerer Koffinke meint, es müsse in dieser Sitzung nicht darüber
abgestimmt werden, sondern man könne die Kosten zunächst genauer ermitteln und
präsentieren.
BM Piszczan ergänzt, dass man u.a. auch die NSB in die Gespräche um eine
wirtschaftliche Nutzung einbeziehen müsse.
RV Redelfs schließt die Diskussion, dass über die wirtschaftliche
Nutzung des Rettungssteges heute, bzw. in dieser Sitzung nicht entschieden
würde.
Herr Prante merkt an, dass die Nutzung des Rettungssteges eine wichtige
Information für den Statiker wäre, da z.B. die Länge des Steges und die Stärke
des Pontons von der Nutzung abhängig wären. Sollte der Rettungssteg nur für
Rettungszwecke und nicht wirtschaftlich genutzt werden, könnte er ggf. kleiner
ausfallen, als wenn er zusätzlich gewerblich genutzt würde. Hier sollte in die
Zukunft geplant werden, damit später keine Zusatzkosten durch Nachrüstung
entstehen würden.
Der Statiker sollte beauftragt werden, eine verstärkte Variante für den
Fingersteg zu planen, um eine langfristige Nutzung im Blick zu haben.
BM Piszczan wird den Planer beauftragen, Planungen für unterschiedliche Nutzungen und auch größere Schiffe zu erstellen.