Sitzung: 17.02.2020 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4
Vorlage: 01/006/2020
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:
Das Einvernehmen nach § 36 i. V.
mit § 35 Abs. 2 BauGB und § 172 Abs. 1
Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt.
Hinweis
an Landkreis:
Das
hinreichende Löschwasser ist durch den Bauherrn nachzuweisen.
Zu
diesem Tagesordnungspunkt erläutert Herr Koffinke vorab, dass die Gemeinde
einen Brandschutzbedarfsplan beauftragt habe. Hierbei wurde festgestellt, dass
es im Falle eines Brandes erhebliche Probleme im Außenbereich bezüglich des
Löschwassers gebe.
Die
vorhandenen Hydranten haben die vorgeschriebene m³-Leistung nicht und die
vorhandenen Brunnen wären keine löschwassergesicherten Einheiten, da sie keine
ausreichende Menge an Löschwasser hätten.
Bei
allen zukünftigen Bauvorhaben im Außenbereich müsse dies beachtet werden. Für
eine ausreichende Versorgung mit Löschwasser im Außenbereich sei die Gemeinde
nicht zuständig. Die Bauherren müssten dafür Zisternen vergraben.
In
der Vergangenheit sei sich mit der ausreichenden Löschwasserversorgung nicht
befasst worden. Jetzt wurde dies jedoch festgestellt und mittels offiziellem
Gutachten dokumentiert.
Für
unzureichendes Löschwasser wurden explizit die Bereiche außendeichs benannt.
Das Problem sei bisher nicht bekannt gewesen, jetzt durch das offizielle
Gutachten müsse dies bei jedem neuen Bauvorhaben berücksichtigt werden.
Aufgrund des vorliegenden Gutachtens soll hierzu ein Hinweis an alle Eigentümer im Außenbereich gegeben werden.