Auf die Nachfrage aufgrund eines aktuellen Falls von RM Klasing, wie die Abrechnung von Sondernutzungsgebühren gehandhabt werde, erklärt Herr Koffinke, dass die Firmen ihre Fahrten bei der Gemeinde anmelden und diese dann zur späteren Abrechnung erfasst werden. Zwingend seitens der Gemeinde begleitet werden, müssen nur Fahrten mit Großfahrzeugen, wie Kran oder Abbruchbagger.