Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

 

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 35  Abs. 2 BauGB und § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt.

Hinweis an den Landkreis:

Das hinreichende Löschwasser ist durch den Bauherrn nachzuweisen.

 


 

RM Redelfs erklärt den Sachstand.
Aufgrund des Antrages hat sich gezeigt, dass nicht ausreichend Löschwasser im Außenbereich der Insel vorhanden ist.

BM Piszczan erläutert, dass ein neuer Feuerwehrbedarfsplan entwickelt wird, der u.a. die Versorgung der Insel mit Löschwasser untersucht. Die Brunnen erfüllen nicht mehr die technische Leistung, um den Löschwasserbedarf im Außenbereich zur Verfügung zu stellen.

Im Außenbereich der Insel müssten zwei mal 48 Kubikmeter Wasser pro Stunde zur Verfügung stehen, was in diesem Bereich auch gegeben ist. Die Hermann-Lietz Schule muss aufgrund ihrer Größe zwei mal 96 Kubikmeter Wasser pro Stunde zur Verfügung haben, was nicht der Fall ist.

Dem Landkreis wurde der Hinweis gegeben, dass der Nachweis über die Löschwasserversorgung mit eingereicht werden muss, um eine Genehmigung erteilen zu können.

RM Schreiber fragt, ob die Brandlast an der Hermann-Lietz Schule durch die kleine zusätzliche Wohnung tatsächlich erhöht wird. Kämmerer Koffinke antwortet, dass es Aufgabe des Landkreises wäre, diesbezüglich eine Genehmigung zu erteilen.

RM Weibels fragt, ob man nicht getrennte Wassersysteme erstellen kann, wie z.B. die Errichtung eines Beckens, um Löschwasser separat vorhalten zu können. RM Warenski, der auch Gemeindebrandmeister ist, verneint diese Möglichkeit.