Sitzung: 05.03.2020 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 01/006/2020
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen nach § 36 i. V.
mit § 35 Abs. 2 BauGB und § 172 Abs. 1
Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt.
Hinweis an den Landkreis:
Das hinreichende Löschwasser ist
durch den Bauherrn nachzuweisen.
RM Redelfs erklärt
den Sachstand.
Aufgrund des Antrages hat sich gezeigt, dass nicht ausreichend Löschwasser im
Außenbereich der Insel vorhanden ist.
BM Piszczan
erläutert, dass ein neuer Feuerwehrbedarfsplan entwickelt wird, der u.a. die
Versorgung der Insel mit Löschwasser untersucht. Die Brunnen erfüllen nicht
mehr die technische Leistung, um den Löschwasserbedarf im Außenbereich zur
Verfügung zu stellen.
Im Außenbereich der
Insel müssten zwei mal 48 Kubikmeter Wasser pro Stunde zur Verfügung stehen,
was in diesem Bereich auch gegeben ist. Die Hermann-Lietz Schule muss aufgrund
ihrer Größe zwei mal 96 Kubikmeter Wasser pro Stunde zur Verfügung haben, was
nicht der Fall ist.
Dem Landkreis wurde
der Hinweis gegeben, dass der Nachweis über die Löschwasserversorgung mit
eingereicht werden muss, um eine Genehmigung erteilen zu können.
RM Schreiber fragt,
ob die Brandlast an der Hermann-Lietz Schule durch die kleine zusätzliche
Wohnung tatsächlich erhöht wird. Kämmerer Koffinke antwortet, dass es Aufgabe
des Landkreises wäre, diesbezüglich eine Genehmigung zu erteilen.
RM Weibels fragt, ob man nicht getrennte Wassersysteme erstellen kann, wie z.B. die Errichtung eines Beckens, um Löschwasser separat vorhalten zu können. RM Warenski, der auch Gemeindebrandmeister ist, verneint diese Möglichkeit.