Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:

 

1.                  Die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des Bebauungsplans „Strandversorgung“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB beschlossen. Die Beschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB orts-üblich bekannt zu machen.

 

2.                  Die Verwaltung der Gemeinde Spiekeroog wird beauftragt, für die Bauleitplanung, sobald aussagekräftige Vorentwurfsfassungen vorliegen, die Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und danach die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Der Änderungsbereich der xx. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der räumliche Geltungsbereich des B-Planes Nr. xx „Strandversorgung“ sind identisch. Die Abgrenzung ist dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

 


Die Ausschussvorsitzende erachtet es als sehr gut und wichtig, dass der Gemeinderat mitentscheiden könne, was hier zukünftig gebaut werden soll.

 

RM Schreiber fragt nach, warum nicht die Fläche östlich vom Slurpad rund um die WC-Anlage miteinbezogen wurde.

 

Ausschussvorsitzende Redelfs erwidert hierauf, dass im Vorfeld Gespräche hierzu geführt wurden. Sie erteilt Herrn Ohmes, Geschäftsführer der Nordseebad Spiekeroog GmbH, das Wort.

 

Herr Ohmes erklärt, dass das planende Büro Thalen Consult schon mit der Planung angefangen habe, er aber kein Problem darin sehe, den vorgeschlagenen Bereich zum jetzigen Zeitpunkt noch in die Planung miteinzubeziehen.

 

Herr Koffinke erläutert abschließend, dass die Fläche erweitert würde und hierzu ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst werden müsse. Bis zur nächsten Ratssitzung würde die erweiterte Fläche und eine textliche Beschreibung dazu vorliegen.