Sitzung: 15.06.2020 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 01/026/2020
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:
1. Die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des Bebauungsplans „Strandversorgung“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB beschlossen. Die Beschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB orts-üblich bekannt zu machen.
2. Die Verwaltung der Gemeinde Spiekeroog wird beauftragt, für die Bauleitplanung, sobald aussagekräftige Vorentwurfsfassungen vorliegen, die Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und danach die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Änderungsbereich der xx. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der räumliche Geltungsbereich des B-Planes Nr. xx „Strandversorgung“ sind identisch. Die Abgrenzung ist dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Die
Ausschussvorsitzende erachtet es als sehr gut und wichtig, dass der Gemeinderat
mitentscheiden könne, was hier zukünftig gebaut werden soll.
RM
Schreiber fragt nach, warum nicht die Fläche östlich vom Slurpad rund um die
WC-Anlage miteinbezogen wurde.
Ausschussvorsitzende
Redelfs erwidert hierauf, dass im Vorfeld Gespräche hierzu geführt wurden. Sie
erteilt Herrn Ohmes, Geschäftsführer der Nordseebad Spiekeroog GmbH, das Wort.
Herr
Ohmes erklärt, dass das planende Büro Thalen Consult schon mit der Planung
angefangen habe, er aber kein Problem darin sehe, den vorgeschlagenen Bereich
zum jetzigen Zeitpunkt noch in die Planung miteinzubeziehen.
Herr Koffinke erläutert abschließend, dass die Fläche erweitert würde und hierzu ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst werden müsse. Bis zur nächsten Ratssitzung würde die erweiterte Fläche und eine textliche Beschreibung dazu vorliegen.