Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2 BauGB wird nicht erteilt.

 


Ausschussvorsitzende Redelfs erläutert kurz den Tagesordnungspunkt. Nach der Erhaltungssatzung ist die Nutzungsänderung der Dauerwohnung in eine Ferienwohnung nicht möglich.

 

Auf die Nachfrage von RM Klasing, ob in der damaligen Baugenehmigung die Dauerwohnung mit enthalten war, erläutert Herr Koffinke, dass in der Baugenehmigung von 2016 eine Nutzungsänderung in 2 Ferienwohnungen und eine Dauerwohnung genehmigt wurde.