RM Schreiber erkundigt sich nach der Baustelle Up de Dünen 8. Es wäre rechts auf dem Seitenstreifen eine Kiesfläche entstanden, weiterhin wäre kein Bauzaun aufgestellt.

 

BM Piszczan antwortet hierauf, dass der anwesende Gärtner laut Angabe von Herrn Wahrheit, Fa. Hockmann, angewiesen sei, den Seitenstreifen wieder herzustellen.

Weiterhin erläutert er, dass die Kläger gegen den Beschluss des OLG Beschwerde eingelegt hätten, derzeit warte man auf den Beschluss des VG Lüneburg.

 

Auf die Nachfrage von RM Klasing, ob man zwischenzeitliche alles dort so liegen lassen dürfe, antwortet der Bürgermeister, dass man abwarten müsse, da die Gemeinde sich in einem laufenden Verfahren befinde.

 

Herr Koffinke weist die Ausschussmitglieder darauf hin, dass ein Sichtschutzzaun gesetzlich nicht vorgeschrieben sei. Die Baustelle müsse lediglich verkehrssicher sein.