Sitzung: 15.06.2020 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
RM
Schreiber erkundigt sich nach der Baustelle Up de Dünen 8. Es wäre rechts auf
dem Seitenstreifen eine Kiesfläche entstanden, weiterhin wäre kein Bauzaun
aufgestellt.
BM
Piszczan antwortet hierauf, dass der anwesende Gärtner laut Angabe von Herrn Wahrheit,
Fa. Hockmann, angewiesen sei, den Seitenstreifen wieder herzustellen.
Weiterhin
erläutert er, dass die Kläger gegen den Beschluss des OLG Beschwerde eingelegt
hätten, derzeit warte man auf den Beschluss des VG Lüneburg.
Auf
die Nachfrage von RM Klasing, ob man zwischenzeitliche alles dort so liegen
lassen dürfe, antwortet der Bürgermeister, dass man abwarten müsse, da die
Gemeinde sich in einem laufenden Verfahren befinde.
Herr
Koffinke weist die Ausschussmitglieder darauf hin, dass ein Sichtschutzzaun
gesetzlich nicht vorgeschrieben sei. Die Baustelle müsse lediglich
verkehrssicher sein.