AV Breuer erwähnt, dass das erste Halbjahr 2020 schwierig und ungewöhnlich war für alle Beteiligten. Im Januar habe es Personalausfälle aufgrund einer Kündigung einer Mitarbeiterin gegeben, im Februar gab es krankheitsbedingte Ausfälle und im März kam der Lockdown aufgrund der Pandemie.
Er bedankt sich bei allen Beteiligten und erwähnt das Engagement seitens des Kindergartens, der Elternschaft und des Trägers.

AV Breuer bittet Kämmerer Koffinke, die Personalsituation zu erläutern.
Kämmerer Koffinke erläutert, dass im Januar direkt nach der Kündigung eine Stellenausschreibung erfolgt sei, u.a. auf mehreren Online Portalen. Kurz darauf, im Februar, wäre die zweite Stellenausschreibung erfolgt; auf denselben Online Portalen.
Aufgrund der Pandemie konnten nur Anfang März und Mitte Mai Vorstellungsgespräche stattfinden. Es konnten zwei Mitarbeiterinnen gewonnen werden, die inzwischen auch schriftlich ihre Zusage erteilt haben und zum 1. August den Dienst im Kindergarten beginnen werden.
Die Langzeiterkrankte Mitarbeiterin sei noch im Stellenpool. Man müsse abwarten, wie sich ihre Situation entwickelt. Mit 4,5 Stellen ist der Bestand im Kindergarten ausreichend gesichert.
Die 3. Fachkraft ist vom Gesetzgeber für Krippenkinder ab 11 Kindern gedacht. Diese Zahl von 11 Kindern würde im Kindergarten nicht erreicht. Daher sei die Stelle nicht verpflichtend zu besetzen.
AV Breuer fragt nach der Möglichkeit einer Nachbesetzung für einen Langzeitkrankenstand.
Kämmerer Koffinke antwortet, dass nach 77 Wochen Krankenzeit über eine Nachbesetzung gesprochen werden könne. Im Öffentlichen Dienst sei eine Überbesetzung nicht erlaubt. Oft dauere es bis zu 2,5 Jahren im Öffentlichen Dienst, bis eine Stelle neu nachbesetzt würde.
Im vergangenen Jahr konnte die Krankheitsvertretung befristet für ein Jahr erfolgen, da die Situation sich entsprechend abzeichnete. Jetzt wäre diese Absehbarkeit nicht mehr gegeben und eine kurzzeitige Stellenbesetzung nicht möglich.
Da keine Informationen über den Gesundheitszustand der Mitarbeiterin bekannt seien, könne man jetzt keine entsprechenden Maßnahmen ergreifen.
Darüber hinaus würde die vom Gesetzgeber vorgesehene 3. Kraft voraussichtlich auf  2025 verschoben, da es allgemein einen Fachkräftemangel im Erzieherinnen Bereich gäbe.
Die 3. Kraft wird im Stellenplan geführt, da eine Nachtragsplanung sehr kompliziert wäre. Dies bedeute aber nicht, dass auch das Geld vorhanden wäre. Es wäre eine rechnerische, haushaltsrechtliche Maßnahme.

Er ergänzt außerdem, dass die Stelle der FSJ Kraft nachbesetzt sei.