AV Breuer erwähnt, dass das erste Halbjahr 2020 schwierig und
ungewöhnlich war für alle Beteiligten. Im Januar habe es Personalausfälle
aufgrund einer Kündigung einer Mitarbeiterin gegeben, im Februar gab es
krankheitsbedingte Ausfälle und im März kam der Lockdown aufgrund der
Pandemie.
Er bedankt sich bei allen Beteiligten und erwähnt das Engagement seitens des
Kindergartens, der Elternschaft und des Trägers.
AV Breuer bittet Kämmerer Koffinke, die Personalsituation zu
erläutern.
Kämmerer Koffinke erläutert, dass im Januar direkt nach der Kündigung eine
Stellenausschreibung erfolgt sei, u.a. auf mehreren Online Portalen. Kurz
darauf, im Februar, wäre die zweite Stellenausschreibung erfolgt; auf
denselben Online Portalen.
Aufgrund der Pandemie konnten nur Anfang März und Mitte Mai
Vorstellungsgespräche stattfinden. Es konnten zwei Mitarbeiterinnen gewonnen
werden, die inzwischen auch schriftlich ihre Zusage erteilt haben und zum 1.
August den Dienst im Kindergarten beginnen werden.
Die Langzeiterkrankte Mitarbeiterin sei noch im Stellenpool. Man müsse
abwarten, wie sich ihre Situation entwickelt. Mit 4,5 Stellen ist der Bestand
im Kindergarten ausreichend gesichert.
Die 3. Fachkraft ist vom Gesetzgeber für Krippenkinder ab 11 Kindern gedacht.
Diese Zahl von 11 Kindern würde im Kindergarten nicht erreicht. Daher sei die
Stelle nicht verpflichtend zu besetzen.
AV Breuer fragt nach der Möglichkeit einer Nachbesetzung für einen
Langzeitkrankenstand.
Kämmerer Koffinke antwortet, dass nach 77 Wochen Krankenzeit über eine
Nachbesetzung gesprochen werden könne. Im Öffentlichen Dienst sei eine
Überbesetzung nicht erlaubt. Oft dauere es bis zu 2,5 Jahren im Öffentlichen
Dienst, bis eine Stelle neu nachbesetzt würde.
Im vergangenen Jahr konnte die Krankheitsvertretung befristet für ein Jahr
erfolgen, da die Situation sich entsprechend abzeichnete. Jetzt wäre diese
Absehbarkeit nicht mehr gegeben und eine kurzzeitige Stellenbesetzung nicht
möglich.
Da keine Informationen über den Gesundheitszustand der Mitarbeiterin bekannt
seien, könne man jetzt keine entsprechenden Maßnahmen ergreifen.
Darüber hinaus würde die vom Gesetzgeber vorgesehene 3. Kraft voraussichtlich
auf 2025 verschoben, da es allgemein
einen Fachkräftemangel im Erzieherinnen Bereich gäbe.
Die 3. Kraft wird im Stellenplan geführt, da eine Nachtragsplanung sehr
kompliziert wäre. Dies bedeute aber nicht, dass auch das Geld vorhanden wäre.
Es wäre eine rechnerische, haushaltsrechtliche Maßnahme.
Er ergänzt außerdem, dass die Stelle der FSJ Kraft nachbesetzt sei.
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