Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 3

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt, dass die Gemeindeverwaltung auf die Einziehung von Gebühren im Bereich Kindergarten im Zusammenhang mit der Schließung und Notbetreuung durch die Corona-Pandemie verzichten darf, wenn der Landkreis Wittmund oder eine andere Stelle mindestens 2/3 des Ausfalles trägt.


Kämmerer Koffinke erläutert, dass die Schließung des Kindergartens und die Aussetzung der Kindergartengebühren ein Verlust an Gebühren bei laufenden Kosten ist. Es ist keine Gebühr, die man nur zahlt, wenn man den Kindergarten nutzt, sondern eine Gebühr, die dauerhaft zu zahlen ist, um den Betrieb zu erhalten.
Das Land Niedersachsen ersetzt die Ausfälle der entgangenen Gebühren aufgrund der Schließung nicht. Aber der Landkreis hat festgelegt, dass 2/3 der Kosten von ihm übernommen werden, wenn die Gemeinde 1/3 trägt und nicht die Eltern die Gebühren zahlen.
Die Verwaltung darf die Entscheidung darüber nicht treffen, dies muss der Rat entscheiden.
RM Warenski ist grundsätzlich dafür, die Kosten durch den Landkreis mit 2/3 abdecken zu lassen, möchte aber für die Ratssitzung genaue Zahlen haben, damit man weiß, worüber man entscheidet.
Da der Punkt erst im September im Rat entschieden wird, ist ausreichend Zeit, um die Kosten darzustellen. Die Eltern würden frühestens im September entsprechende Abrechnungen erhalten.