Sitzung: 23.06.2020 Ausschuss für Kindergarten, Jugend, Familie und Senioren der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 3
Vorlage: 01/036/2020
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt, dass die Gemeindeverwaltung
auf die Einziehung von Gebühren im Bereich Kindergarten im Zusammenhang mit der
Schließung und Notbetreuung durch die Corona-Pandemie verzichten darf, wenn der
Landkreis Wittmund oder eine andere Stelle mindestens 2/3 des Ausfalles trägt.
Kämmerer Koffinke erläutert, dass die Schließung des Kindergartens und
die Aussetzung der Kindergartengebühren ein Verlust an Gebühren bei laufenden
Kosten ist. Es ist keine Gebühr, die man nur zahlt, wenn man den Kindergarten
nutzt, sondern eine Gebühr, die dauerhaft zu zahlen ist, um den Betrieb zu
erhalten.
Das Land Niedersachsen ersetzt die Ausfälle der entgangenen Gebühren aufgrund
der Schließung nicht. Aber der Landkreis hat festgelegt, dass 2/3 der Kosten
von ihm übernommen werden, wenn die Gemeinde 1/3 trägt und nicht die Eltern die
Gebühren zahlen.
Die Verwaltung darf die Entscheidung darüber nicht treffen, dies muss der Rat
entscheiden.
RM Warenski ist grundsätzlich dafür, die Kosten durch den Landkreis mit 2/3
abdecken zu lassen, möchte aber für die Ratssitzung genaue Zahlen haben, damit
man weiß, worüber man entscheidet.
Da der Punkt erst im September im Rat entschieden wird, ist ausreichend Zeit,
um die Kosten darzustellen. Die Eltern würden frühestens im September
entsprechende Abrechnungen erhalten.