Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Beschlussvorschlag:

 

1.                  Die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des Bebauungsplans „Strandversorgung“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB beschlossen. Die Beschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB orts-üblich bekannt zu machen.

 

2.                  Die Verwaltung der Gemeinde Spiekeroog wird beauftragt, für die Bauleitplanung, sobald aussagekräftige Vorentwurfsfassungen vorliegen, die Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und danach die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Der Änderungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der räumliche Geltungsbereich des B-Planes Nr. 1 „Strandversorgung“ sind identisch. Die Abgrenzung ist dem als Anlage (Stand der Anlage: 26.06.2020) beigefügten Übersichts-plan zu entnehmen.

 


RV Redelfs erläutert, dass das gesamte Strand Areal neu geplant würde, da die Strandhalle saniert werden müsse. In diesem Zusammenhang würde geplant und überlegt, ob z.B. Wohnraum u.a. auch für die DLRG geschaffen werden könne, sowie für die Strandhallenmitarbeiter. Daher benötige man einen Bebauungsplan. Bei der Gelegenheit würde auch der Flächennutzungsplan neu geplant. Die Fläche, auf der die  Toilettenanlage steht, würde ebenfalls mit einbezogen.

Kämmerer Koffinke plädiert für eine leichte Erweiterung des Beschlussvorschlags: