Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


RV Redelfs erläutert, das gesamte Areal bei der Strandhalle solle verändert werden. Dazu bedarf es einer Bauleitplanung für die Strandversorgung. Es würden alle rechtlichen Schritte eingeleitet, damit das Bauleitverfahren durchgeführt werden könne.

Kämmerer Koffinke ergänzt, die NSB sei ein privatrechtliches Unternehmen, daher muss eine planrechtliche Versorgung erstellt werden. Da die NSB eine gemeindeeigene Tochtergesellschaft ist, bedarf es in diesem Fall keines städtebaulichen Vertrages.