RV Redelfs erläutert, das gesamte Areal bei der Strandhalle solle
verändert werden. Dazu bedarf es einer Bauleitplanung für die Strandversorgung.
Es würden alle rechtlichen Schritte eingeleitet, damit das Bauleitverfahren
durchgeführt werden könne.
Kämmerer Koffinke ergänzt, die NSB sei ein privatrechtliches
Unternehmen, daher muss eine planrechtliche Versorgung erstellt werden. Da die
NSB eine gemeindeeigene Tochtergesellschaft ist, bedarf es in diesem Fall
keines städtebaulichen Vertrages.