Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:


Das Einvernehmen wird erteilt.


Der AV stellt das Bauvorhaben vor.

Erweiterungen im Außenbereich sind nur begrenzt möglich. Auf dem hier betroffene Grundstück wurden in den letzten Jahren bereits Erweiterungen genehmigt. Es sollte im Blick behalten werden bis zu welchem Maß eine Erweiterung nach § 35 BauGB hier noch angemessen ist.


BS Eilts fragt nach den Grenzabständen.


VA Pichler erläutert, dass dieses durch den Landkreis abschließend geprüft werde. In ähnlich gelagerten Fällen im Dorf wurde als Maßstab die Straßenmitte als fiktive Grenze gerechnet.


AM Bauer gibt zu bedenken, dass durch den Zwischenbau aus den zwei getrennten Häuser eine lange Häuserfront geschaffen werde. Das ehemalige Ratsmitglied Ulli Bauer habe in Erinnerung, dass vor Jahren schon einmal diskutiert worden sei keine weiteren Erweiterungen im Außenbereich zuzulassen. Ein schriftlicher Beleg zu dieser Aussage konnte jedoch weder in Bauausschussprotokollen noch in der Bauakte gefunden werden.


AV Klasing erinnert sich, dass im Zusammenhang mit einem anderen Verandeanbau auf diesem Grundstück diskutiert wurde, dass Veranden als Anbauten gerade noch akzeptiert werden aber keine Erweiterungen an Hauptgebäuden.


AM Gerdes gibt zu bedenken, dass betriebliche Belange eine Erweiterung erforderlich machen könnte. Bestehende Räume seien vermutlich nicht für die Umnutzung in Frage gekommen.


AM Redelfs erläutert, dass seit Jahren die Brandschutzvorschriften angemahnt werden da die Wäscherei im Keller nur einen Zugang hat. Die Umnutzung eines Appartements käme aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Betracht.


AV Klasing meint dazu, dass in anderen Fällen im Außenbereich das Argument der Wirtschaftlichkeit im Bauausschuss kontrovers diskutiert wurde.