Sitzung: 28.07.2020 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 01/043/2020
Beschlussvorschlag:
Der Tagesordnungspunkt „Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Spiekeroog“
soll in der Haushalts- und Finanzausschuss Sitzung am 12.08.2020 besprochen und
in der Ratssitzung am 03.09.2020 zur Entscheidung vorgelegt werden.
RV Redelfs stellt Herrn Jungblut vor, der den Feuerwehrbedarfsplan
präsentieren wird.
Der Vortrag „Empirisch-mathematische Risikoanalyse für eine
interkommunale Feuerwehrbedarfsplanung bei tideabhängiger Insularität“ wird als
Anhang dem Protokoll zur Verfügung gestellt.
RM Schreiber fragt nach der Definition von Objektschutz auf Spiekeroog.
Herr Jungblut antwortet, dass dazu u.a. Hotels und andere kritische Gebäude
zählen würden.
BM Piszczan fragt nach der Größe eines 5.000 m³ Faltbehälters für Löschwasser.
Diese Größe könne nicht per Faltbehälter vorgehalten werden.
Herr Jungblut stimmt dem zu und wird diesen Punkt nochmals überprüfen.
Herr Jungblut merkt an, dass die Feuerwehr Spiekeroog grundsätzlich zwei
Ausrückwege hat: Richtung Noorderpad, der aber im Allgemeinen stark
frequentiert ist, und den Slurpad. Er fragt, ob der Slurpad als normaler
Ausrück-Fahrweg für die Feuerwehr benutzt werden kann oder ob es es einer
Freigabe für den regulären Betrieb bedarf.
RV Redelfs sowie Sachbearbeiter Seebode meinen, im Einsatz könne jeder
Weg durch die Feuerwehr ohne weiteres verwendet werden.
Herr Jungblut stellt dar, dass bis 2028 eine Investition von ca. 1,1 Mio
Euro notwendig wäre, um die Feuerwehr auf 87% „Hilfsfristerreichung“ zu
bekommen.
Dies sei ein wichtiger Wert und eine vergleichsweise geringe Summe.
RV Redelfs fragt, ob man dem Löschwasser nicht diverse Stoffe zumischen
könne, um ein gewünschtes Ergebnis zu erzielen, ohne die vorab genannte
Wassermenge von 96m³/h vorzuhalten.
Herr Jungblut antwortet, man könne Stoffe (Luft, Schaum, etc.)
zuzusetzen. Dies würde aber das Problem nicht lösen: Das Löschwasser muss sich
an dem Bedarf ausrichten und den notwendigen Druck haben, um bestmöglich zu
löschen. Baurechtlich müsse man 48m³/h vorhalten. Außerdem wäre bei den oftmals
alten Bausubstanzen die Schaumkomponente keine Alternative.
RM Schreiber fragt, wer die Löschwasserbehälter zahlen müsse, die man
benötige: der Betreiber (z.B. die Hermann-Lietz Schule) oder die Gemeinde.
Herr Jungblut antwortet, dass ein existierender Betreiber die
Genehmigung bereits habe; wenn das Löschwasser nicht ausreichen würde, wäre
jetzt nicht klar definierbar, wer haftbar ist, bzw. zahlen müsse.
Herr Jungblut ergänzt, dass ein Teich mit 200m³ Fassungsvermögen
angelegt werden müsse, damit man die notwendige Löschwassermenge von 96m³/h für
2 Stunden entnehmen könne. Allerdings wäre ein Teich in der Unterhaltung
teurer, da er verunreinigt. Die Feuerwehr würde schließlich nur das Wasser
benötigen, daher sei ein Löschwasserbehälter das Mittel der Wahl, da er
einmalig installiert werden muss und kaum laufende Kosten verursachen würde.
Man müsse Dünen bewegen, um diese Behälter zu installieren und der
Betreiber müsse die Verantwortung übernehmen.
BM Piszczan bedankt sich für den Vortrag, möchte Herrn Jungblut aber
einige Korrekturen und Anmerkungen zur Hand geben. Diese nimmt Herr Jungblut
entgegen.
BM Piszczan fragt nach der Beschaffung eines Rettungsbootes mit Jet
Antrieb: es gäbe Informationen, dass bei diesen Booten eine Versandung im Motor
stattfindet.
Herr Jungblut antwortet, am Strand wäre kein ausgeschwemmtes Siel
vorhanden, sodass ein Jet Antrieb die bessere Wahl wäre.
RM Warenski ergänzt, ein Schwimmer könne sich bei Jet Antrieb nicht so
leicht am Motor verletzen; ein größerer Motor wäre zudem unhandlich.
RM Schreiber teilt mit, der Vortrag wäre sehr gut gewesen, aber er
möchte heute keinen Beschluss fassen. Bei einer Investitions-Summe von 1,1 Mio
Euro möchte er das Ganze „sacken“ lassen.
RM Warenski antwortet, für die Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes
wurde viel Zeit investiert und ein strukturierter Weg eingeschlagen. Die
Investition wäre für die nächsten 10 Jahre akzeptabel im Rahmen eines
geordneten Verfahrens. Daher wäre es auch für die Kämmerei der Verwaltung besser,
einer geplanten Verfahrensweise zu folgen und auch die FFW hätte planerische
Sicherheit.
Das Konzept sei stimmig. Eine Planung sollte nicht jährlich neu
beantragt werden, sondern die Gesamtsumme solle im Haushalt eingestellt und auf
den Gesamtzeitraum verteilt werden. Eine Anpassung an Aktualisierungen im Laufe
der Jahre wäre selbstverständlich.
Ein weiterer Vorteil wäre, dass man die Umsetzung planen könne;
spontaner Aktionismus wäre nicht vorteilhaft.
Daher plädiere er dafür, dass jetzt nicht gleich entschieden wird, aber
sehr wohl in absehbarer Zeit.
RM Schreiber meint, im Hinblick auf den Plan würden 700.000 € bis 2022
ausgegeben; dies sei eine kurzfristige Umsetzung und keine langfristige. Daher
möchte er mehr Zeit, um die Details der Umsetzung näher zu betrachten.
BM Piszczan merkt an, dass Kämmerer Koffinke die Investition über 1,1
Mio. Euro bereits im Haushalt einplant, um diese ab 2020 auf mehrere Jahre
verteilt zur Verfügung zu haben.
Er erwähnt, dass die Feuerwehr bereits ein hohes Niveau in den letzten
zwei Jahren erreicht hat, sowohl in der technischen Versorgung als auch in
personeller Umsetzung.
Die erste Investition könne erst 2021 getätigt werden. Zu bedenken wären
auch die Folgekosten einer Investition. Wenn ein neues Fahrzeug angeschafft
würde, kämen Folgekosten aufgrund der Qualifizierung der Feuerwehr Leute
zustande, die mit eingeplant werden müssten zusätzlich zur Ersatzbeschaffung.
Außerdem müssen die Voraussetzungen für öffentliche Ausschreibungen
berücksichtigt werden, die eine Vorlaufzeit benötigen. Daher wäre die
Planbarkeit dieser Gesamtinvestition notwendig.
RM Germis sagt, die FFW sei in gutem Zustand. Wie steht es mit den
Gebäuden, die durch die Feuerwehr nicht erreichbar wären. Die Gebäude hätten
Bestandsschutz, sodass diese nicht verändert werden dürften.
Herr Jungblut antwortet, dass der 2. Rettungsweg vorhanden sein müsse.
Darauf gäbe es keinen Bestandsschutz. Die aktuelle Situation könne ein Problem
sein. Die betroffenen 17 Gebäude müssten genauer untersucht werden, um eine
sichere Rettung zu ermöglichen.
BM Piszczan merkt an, die Tagesverfügbarkeit der Feuerwehrleute sei sehr
gut. Aber die Besetzung im Plan werde anders vorgestellt.
Herr Jungblut antwortet, es wären bereits Änderung im Alarmsystem und
der Logistik erfolgt, die bereits eine Zeitersparnis und Optimierung darstellen
würden. Daher wäre der Gesamtzeitraum in der Zielerreichung bereits kürzer und
optimiert.
RM Klasing meint, dass im Einsatzfall derzeit alles optimal umgesetzt
würde.
RM Warenski entgegnet, die erste Gruppe würde am Einsatzort nach
Eintreffen allein gelassen, damit man weitere Einsatzkräfte nachholen könne.
Idealerweise kommt die Löschtruppe vollständig an, damit man sofort retten und
Maßnahmen setzen könne.
Beispiel Hermann-Lietz Schule: da Eigenschutz vor allem gehe, könne der
Angriffstrupp erst in das Gebäude, wenn der Sicherheitstrupp da ist. Daher muss
erst die Truppe vollständig vor Ort sein, bevor man mit dem Löschen und Retten
beginnen könne. Dabei ginge wertvolle Zeit verloren.
RV Redelfs schlägt vor, man könne den TOP auf die Tagesordnung des
Haushalts- und Finanzausschusses setzen, zu dem Ende der Woche eingeladen
würde; in Folge könne der TOP dann auf die Tagesordnung für die Ratssitzung am
03.09.2020, sodass nicht jetzt entschieden werden müsse.
Sie ergänzt, dass die FFW immer mit Priorität gehandhabt wurde und
sämtliche Themen zugunsten der Feuerwehr beschieden wurden.
RM Warenski stimmt zu, dass auch die Verwaltung sehr positiv auf die
Bedarfe der Feuerwehr reagiert habe und dieser Plan eine richtige Ergänzung
wäre.
RM Klasing meint, der finanzielle Aufwand könne nicht allein von einer
kleinen Insel-Kommune gestemmt werden. Das Land müsse mit in die Pflicht
genommen werden. Dies müsse langfristig mit der Erfüllung des Bedarfsplanes
erfolgen, damit die Gemeinde die Umsetzung nicht allein finanziert. Dies müsse
von allen Ratsmitgliedern unterstützt werden.
Die FFW müsse immer auf dem aktuellen Stand sein, aber dieser Vorsatz
dürfe nicht zum Kollaps in der Haushaltsplanung führen.
BM Piszczan erwidert, dass es dazu noch keine Ausführungsbestimmungen
des MI gäbe, er bleibe im Gespräch, damit eine maximale Bezuschussung erfolgen
würde.
Bei den Ministerien würde ein Feuerwehr-Bedarfsplan positiv gesehen, da man Nutzung der Fördermittel professionell darstellen könne. Daher wäre die Gelegenheit gut, Fördermittel auf Grundlage des vorliegenden Feuerwehrbedarfsplanes zu beantragen.