Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Beschlussvorschlag:

 

Der Tagesordnungspunkt „Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Spiekeroog“ soll in der Haushalts- und Finanzausschuss Sitzung am 12.08.2020 besprochen und in der Ratssitzung am 03.09.2020 zur Entscheidung vorgelegt werden.

 


RV Redelfs stellt Herrn Jungblut vor, der den Feuerwehrbedarfsplan präsentieren wird.

Der Vortrag „Empirisch-mathematische Risikoanalyse für eine interkommunale Feuerwehrbedarfsplanung bei tideabhängiger Insularität“ wird als Anhang dem Protokoll zur Verfügung gestellt.

RM Schreiber fragt nach der Definition von Objektschutz auf Spiekeroog.
Herr Jungblut antwortet, dass dazu u.a. Hotels und andere kritische Gebäude zählen würden.

 

BM Piszczan fragt nach der Größe eines 5.000 m³ Faltbehälters für Löschwasser. Diese Größe könne nicht per Faltbehälter vorgehalten werden.

Herr Jungblut stimmt dem zu und wird diesen Punkt nochmals überprüfen.

 

Herr Jungblut merkt an, dass die Feuerwehr Spiekeroog grundsätzlich zwei Ausrückwege hat: Richtung Noorderpad, der aber im Allgemeinen stark frequentiert ist, und den Slurpad. Er fragt, ob der Slurpad als normaler Ausrück-Fahrweg für die Feuerwehr benutzt werden kann oder ob es es einer Freigabe für den regulären Betrieb bedarf.

RV Redelfs sowie Sachbearbeiter Seebode meinen, im Einsatz könne jeder Weg durch die Feuerwehr ohne weiteres verwendet werden.

 

Herr Jungblut stellt dar, dass bis 2028 eine Investition von ca. 1,1 Mio Euro notwendig wäre, um die Feuerwehr auf 87% „Hilfsfristerreichung“ zu bekommen.

Dies sei ein wichtiger Wert und eine vergleichsweise geringe Summe.

 

RV Redelfs fragt, ob man dem Löschwasser nicht diverse Stoffe zumischen könne, um ein gewünschtes Ergebnis zu erzielen, ohne die vorab genannte Wassermenge von 96m³/h vorzuhalten.

Herr Jungblut antwortet, man könne Stoffe (Luft, Schaum, etc.) zuzusetzen. Dies würde aber das Problem nicht lösen: Das Löschwasser muss sich an dem Bedarf ausrichten und den notwendigen Druck haben, um bestmöglich zu löschen. Baurechtlich müsse man 48m³/h vorhalten. Außerdem wäre bei den oftmals alten Bausubstanzen die Schaumkomponente keine Alternative.

 

RM Schreiber fragt, wer die Löschwasserbehälter zahlen müsse, die man benötige: der Betreiber (z.B. die Hermann-Lietz Schule) oder die Gemeinde.

Herr Jungblut antwortet, dass ein existierender Betreiber die Genehmigung bereits habe; wenn das Löschwasser nicht ausreichen würde, wäre jetzt nicht klar definierbar, wer haftbar ist, bzw. zahlen müsse.

 

Herr Jungblut ergänzt, dass ein Teich mit 200m³ Fassungsvermögen angelegt werden müsse, damit man die notwendige Löschwassermenge von 96m³/h für 2 Stunden entnehmen könne. Allerdings wäre ein Teich in der Unterhaltung teurer, da er verunreinigt. Die Feuerwehr würde schließlich nur das Wasser benötigen, daher sei ein Löschwasserbehälter das Mittel der Wahl, da er einmalig installiert werden muss und kaum laufende Kosten verursachen würde.

Man müsse Dünen bewegen, um diese Behälter zu installieren und der Betreiber müsse die Verantwortung übernehmen.

BM Piszczan bedankt sich für den Vortrag, möchte Herrn Jungblut aber einige Korrekturen und Anmerkungen zur Hand geben. Diese nimmt Herr Jungblut entgegen.

BM Piszczan fragt nach der Beschaffung eines Rettungsbootes mit Jet Antrieb: es gäbe Informationen, dass bei diesen Booten eine Versandung im Motor stattfindet.

Herr Jungblut antwortet, am Strand wäre kein ausgeschwemmtes Siel vorhanden, sodass ein Jet Antrieb die bessere Wahl wäre.

RM Warenski ergänzt, ein Schwimmer könne sich bei Jet Antrieb nicht so leicht am Motor verletzen; ein größerer Motor wäre zudem unhandlich.

 

RM Schreiber teilt mit, der Vortrag wäre sehr gut gewesen, aber er möchte heute keinen Beschluss fassen. Bei einer Investitions-Summe von 1,1 Mio Euro möchte er das Ganze „sacken“ lassen.

 

RM Warenski antwortet, für die Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes wurde viel Zeit investiert und ein strukturierter Weg eingeschlagen. Die Investition wäre für die nächsten 10 Jahre akzeptabel im Rahmen eines geordneten Verfahrens. Daher wäre es auch für die Kämmerei der Verwaltung besser, einer geplanten Verfahrensweise zu folgen und auch die FFW hätte planerische Sicherheit.

Das Konzept sei stimmig. Eine Planung sollte nicht jährlich neu beantragt werden, sondern die Gesamtsumme solle im Haushalt eingestellt und auf den Gesamtzeitraum verteilt werden. Eine Anpassung an Aktualisierungen im Laufe der Jahre wäre selbstverständlich.

Ein weiterer Vorteil wäre, dass man die Umsetzung planen könne; spontaner Aktionismus wäre nicht vorteilhaft.

Daher plädiere er dafür, dass jetzt nicht gleich entschieden wird, aber sehr wohl in absehbarer Zeit.

 

RM Schreiber meint, im Hinblick auf den Plan würden 700.000 € bis 2022 ausgegeben; dies sei eine kurzfristige Umsetzung und keine langfristige. Daher möchte er mehr Zeit, um die Details der Umsetzung näher zu betrachten.

 

BM Piszczan merkt an, dass Kämmerer Koffinke die Investition über 1,1 Mio. Euro bereits im Haushalt einplant, um diese ab 2020 auf mehrere Jahre verteilt zur Verfügung zu haben.

Er erwähnt, dass die Feuerwehr bereits ein hohes Niveau in den letzten zwei Jahren erreicht hat, sowohl in der technischen Versorgung als auch in personeller Umsetzung.

Die erste Investition könne erst 2021 getätigt werden. Zu bedenken wären auch die Folgekosten einer Investition. Wenn ein neues Fahrzeug angeschafft würde, kämen Folgekosten aufgrund der Qualifizierung der Feuerwehr Leute zustande, die mit eingeplant werden müssten zusätzlich zur Ersatzbeschaffung.

Außerdem müssen die Voraussetzungen für öffentliche Ausschreibungen berücksichtigt werden, die eine Vorlaufzeit benötigen. Daher wäre die Planbarkeit dieser Gesamtinvestition notwendig.

 

RM Germis sagt, die FFW sei in gutem Zustand. Wie steht es mit den Gebäuden, die durch die Feuerwehr nicht erreichbar wären. Die Gebäude hätten Bestandsschutz, sodass diese nicht verändert werden dürften.

Herr Jungblut antwortet, dass der 2. Rettungsweg vorhanden sein müsse. Darauf gäbe es keinen Bestandsschutz. Die aktuelle Situation könne ein Problem sein. Die betroffenen 17 Gebäude müssten genauer untersucht werden, um eine sichere Rettung zu ermöglichen. 

 

BM Piszczan merkt an, die Tagesverfügbarkeit der Feuerwehrleute sei sehr gut. Aber die Besetzung im Plan werde anders vorgestellt.

Herr Jungblut antwortet, es wären bereits Änderung im Alarmsystem und der Logistik erfolgt, die bereits eine Zeitersparnis und Optimierung darstellen würden. Daher wäre der Gesamtzeitraum in der Zielerreichung bereits kürzer und optimiert.

 

RM Klasing meint, dass im Einsatzfall derzeit alles optimal umgesetzt würde.

RM Warenski entgegnet, die erste Gruppe würde am Einsatzort nach Eintreffen allein gelassen, damit man weitere Einsatzkräfte nachholen könne. Idealerweise kommt die Löschtruppe vollständig an, damit man sofort retten und Maßnahmen setzen könne.

Beispiel Hermann-Lietz Schule: da Eigenschutz vor allem gehe, könne der Angriffstrupp erst in das Gebäude, wenn der Sicherheitstrupp da ist. Daher muss erst die Truppe vollständig vor Ort sein, bevor man mit dem Löschen und Retten beginnen könne. Dabei ginge wertvolle Zeit verloren.

 

RV Redelfs schlägt vor, man könne den TOP auf die Tagesordnung des Haushalts- und Finanzausschusses setzen, zu dem Ende der Woche eingeladen würde; in Folge könne der TOP dann auf die Tagesordnung für die Ratssitzung am 03.09.2020, sodass nicht jetzt entschieden werden müsse.

Sie ergänzt, dass die FFW immer mit Priorität gehandhabt wurde und sämtliche Themen zugunsten der Feuerwehr beschieden wurden.

RM Warenski stimmt zu, dass auch die Verwaltung sehr positiv auf die Bedarfe der Feuerwehr reagiert habe und dieser Plan eine richtige Ergänzung wäre.

 

RM Klasing meint, der finanzielle Aufwand könne nicht allein von einer kleinen Insel-Kommune gestemmt werden. Das Land müsse mit in die Pflicht genommen werden. Dies müsse langfristig mit der Erfüllung des Bedarfsplanes erfolgen, damit die Gemeinde die Umsetzung nicht allein finanziert. Dies müsse von allen Ratsmitgliedern unterstützt werden.

Die FFW müsse immer auf dem aktuellen Stand sein, aber dieser Vorsatz dürfe nicht zum Kollaps in der Haushaltsplanung führen.

 

BM Piszczan erwidert, dass es dazu noch keine Ausführungsbestimmungen des MI gäbe, er bleibe im Gespräch, damit eine maximale Bezuschussung erfolgen würde.

Bei den Ministerien würde ein Feuerwehr-Bedarfsplan positiv gesehen, da man Nutzung der Fördermittel professionell darstellen könne. Daher wäre die Gelegenheit gut, Fördermittel auf Grundlage des vorliegenden Feuerwehrbedarfsplanes zu beantragen.