Sitzung: 17.08.2020 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: Weitergabe ohne Beschlussvorschlag
Vorlage: 01/044/2020
RM
Schreiber erläutert seinen Antrag. Für die zwei große Baumaßnahmen in der
Straße „Up de Dünen“ wurde der komplette Straßennebenraum beidseitig zur
Lagerung in Anspruch genommen. Dies hat
zu erheblichen Missständen und Verärgerung der Nachbarn geführt und
müsse zukünftig anders gehandhabt werden.
Ausschussvorsitzende
Redelfs schlägt vor, die Satzung für Sondernutzungen dahingehend zu
überarbeiten und anzupassen.
Material
abzustellen muss selbstverständlich erlaubt sein, jedoch nicht über die
komplette Bauzeit. Gemäß Punkt 2+3 der Satzung müsste dies nicht genehmigt
werden.
Herr
Koffinke weist darauf hin, dass auch an Nichtbaustellen Mulden stehen, oft über
1-2 Monate, d.h. auch diese müssten dann vorab genehmigt werden.
Auch
RM Klasing ist der Ansicht, dass oft so viel Baumaterial anfalle, dass seitens
der Spedition auf der Straße entladen werden müsste. Er schlägt vor, dass auf
einer Straßenseite Material gelagert werden dürfe und auf der anderen Seite
könnte dieses dann abgeladen werden, damit die Rettungsgasse jederzeit frei und
auch Begegnungsverkehr möglich wäre.
Nach
Ansicht von RM Warenski sei die Situation der Straße Up de Dünen unmöglich
gewesen. Die Satzung besage, dass insbesondere aus Gründen der Sicherheit oder
Leichtigkeit des Verkehrs die Genehmigung versagt oder widerrufen werden kann.
Weiterhin sei das Lichtraumprofil zu beachten, so müsse 1m beidseitig von der
Straße freibleiben. Hier müsse eine handhabbare Regelung her.
BM
Piszczan erläutert, dass der Bebauungsplan eine sehr verdichtete Bebauung
zulasse. Er sieht die Gefahr, dass wenn keine Lagermöglichkeiten direkt an der
Baustelle möglich wären, die Baukosten zukünftig steigen würden. Das Abladen
sei überall ein Vorgang des täglichen Lebens. Die Baufirmen seien auf den
Lagerraum angewiesen.
RM
Schreiber erwidert hierauf, dass
-Material
auf einer Seite abgeladen werden könne aber nicht beidseitig
-nicht
auf einer Länge von 70-80 Metern
-nicht
während der gesamten Bauzeit.
RM
Warenski weist noch einmal auf die notwendige freizuhaltende Rettungsgasse hin.
Das Bauvorhaben müsse durch den Bauherrn oder Bauleiter logistisch anders
geplant werden.
RM
Klasing ist der Ansicht, dass die Baufirmen nicht zwingend alle Materialien auf
dem Nebenstreifen lagern müssen, sondern das Material am Hafen auf den von der
NSB anzumietenden Lagerflächen lagern müssten und dieses nach dem tatsächlichen
Bedarf zur Baustelle transportiert werde. Dafür sollte nur die öffentliche
Fläche direkt vor dem Grundstück genutzt werden dürfen, die gegenüberliegende
Seite dürfe nicht verpachtet werden.
Die Ausschussmitglieder
beauftragen die Verwaltung zur Sitzung des Verwaltungsausschusses einen
Beschlussvorschlag auszuarbeiten.