Beschluss: Weitergabe ohne Beschlussvorschlag

 

 


RM Schreiber erläutert seinen Antrag. Für die zwei große Baumaßnahmen in der Straße „Up de Dünen“ wurde der komplette Straßennebenraum beidseitig zur Lagerung in Anspruch genommen. Dies hat  zu erheblichen Missständen und Verärgerung der Nachbarn geführt und müsse zukünftig anders gehandhabt werden.

 

Ausschussvorsitzende Redelfs schlägt vor, die Satzung für Sondernutzungen dahingehend zu überarbeiten und anzupassen.

Material abzustellen muss selbstverständlich erlaubt sein, jedoch nicht über die komplette Bauzeit. Gemäß Punkt 2+3 der Satzung müsste dies nicht genehmigt werden.

 

Herr Koffinke weist darauf hin, dass auch an Nichtbaustellen Mulden stehen, oft über 1-2 Monate, d.h. auch diese müssten dann vorab genehmigt werden.

 

Auch RM Klasing ist der Ansicht, dass oft so viel Baumaterial anfalle, dass seitens der Spedition auf der Straße entladen werden müsste. Er schlägt vor, dass auf einer Straßenseite Material gelagert werden dürfe und auf der anderen Seite könnte dieses dann abgeladen werden, damit die Rettungsgasse jederzeit frei und auch Begegnungsverkehr möglich wäre.

 

Nach Ansicht von RM Warenski sei die Situation der Straße Up de Dünen unmöglich gewesen. Die Satzung besage, dass insbesondere aus Gründen der Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs die Genehmigung versagt oder widerrufen werden kann. Weiterhin sei das Lichtraumprofil zu beachten, so müsse 1m beidseitig von der Straße freibleiben. Hier müsse eine handhabbare Regelung her.

 

BM Piszczan erläutert, dass der Bebauungsplan eine sehr verdichtete Bebauung zulasse. Er sieht die Gefahr, dass wenn keine Lagermöglichkeiten direkt an der Baustelle möglich wären, die Baukosten zukünftig steigen würden. Das Abladen sei überall ein Vorgang des täglichen Lebens. Die Baufirmen seien auf den Lagerraum angewiesen.

 

RM Schreiber erwidert hierauf, dass

-Material auf einer Seite abgeladen werden könne aber nicht beidseitig

-nicht auf einer Länge von 70-80 Metern

-nicht während der gesamten Bauzeit.

 

RM Warenski weist noch einmal auf die notwendige freizuhaltende Rettungsgasse hin. Das Bauvorhaben müsse durch den Bauherrn oder Bauleiter logistisch anders geplant werden.

 

RM Klasing ist der Ansicht, dass die Baufirmen nicht zwingend alle Materialien auf dem Nebenstreifen lagern müssen, sondern das Material am Hafen auf den von der NSB anzumietenden Lagerflächen lagern müssten und dieses nach dem tatsächlichen Bedarf zur Baustelle transportiert werde. Dafür sollte nur die öffentliche Fläche direkt vor dem Grundstück genutzt werden dürfen, die gegenüberliegende Seite dürfe nicht verpachtet werden.

 

Die Ausschussmitglieder beauftragen die Verwaltung zur Sitzung des Verwaltungsausschusses einen Beschlussvorschlag auszuarbeiten.