Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog.in der Sitzung am 03.09.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird

1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                  3.702.200 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                     3.723.850 Euro

1.3 der außerordentlichen Erträge                                                                                                          0 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf                                                                                    200 Euro

2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                          3.633.850 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                         3.404.500 Euro

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                                   77.000 Euro

2.4 der  Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                               216.500 Euro

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                                                 0 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                           118.900 Euro

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                                  3.710.850 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                                3.739.900 Euro.

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 80.000 Euro festgesetzt.

§ 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2020 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 600.000 Euro festgesetzt.

§ 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch eine besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                   380 v. H.

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                         600 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                                                                                     380 v. H.

 

 


Kämmerer Koffinke stellt in einer Präsentation für alle Anwesenden den Haushalt vor.

Diese Präsentation wird dem Protokoll angefügt.