Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter der Bedingung erteilt, dass die Dauerwohnung (Wohnhaus) eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet und Bestandteil der Baugenehmigung wird.

 

Hinweis: Auf dem Grundstück befindet sich ein Gewässergraben III. Ordnung.

 

 


RV Redelfs erläutert, das Haus solle in d`Kamp gebaut werden.

Es stehe einer Baugenehmigung nichts im Wege. Allerdings sei das Verhältnis von 30% in Bezug auf Ferienwohnungen und Dauerwohnungen, nicht stimmig.

Die Berechnungen wurden von der Architektin entsprechend nachgebessert. Dies sollte in Zukunft schon bei einer Beantragung in der Vorlage richtig dargestellt werden, damit ein Antrag von vornherein übersichtlich erörtert werden kann.

Der LK muss sich zudem mit dem Gewässer III. Ordnung auf dem Grundstück  befassen.