Sitzung: 03.09.2020 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 01/041/2020
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog nimmt wie folgt Stellung zur o.g.
Bauvoranfrage:
- Eine
Erweiterung des Gebäudes um inseltypische Veranden ist immer dann möglich,
wenn alle Vorschriften und Anforderungen eingehalten werden.
- Eine
Änderung der bestehenden Dachform ist immer dann möglich, wenn die neue
Dachform alle Vorschriften und Anforderungen einhält.
- Das
angefragte Kraggeschoss hält die örtlichen Bauvorschriften nicht ein
(insbesondere der Dachüberstand und die Traufhöhen widersprechen diesen).
- Die
Errichtung von Ferienwohnungen ist immer dann zulässig, wenn alle
Vorschriften und Anforderungen eingehalten werden. Insbesondere der
Nachweis der geforderten Mindestgröße an definiertem Dauerwohnraum incl.
aller dazu gesetzlich erforderlichen Anforderungen muss erbracht werden.
- Die
Einfriedung des Grundstückes ist unter Einhaltung der örtlichen
Bauvorschriften zulässig. Die angefragte Mauer widerspricht diesen.
RV Redelfs erklärt, es handele sich um eine Bauvoranfrage am Süderloog.
Eine Bauvoranfrage müsse nicht perfekt gestellt werden. Dort gestellte Fragen
könnten präzise beantwortet werden. In der Bauvoranfrage wurden 5 Fragen
gestellt, die wie folgt beantwortet würden:
Alle örtlichen Bauvorschriften und alle anderen gesetzlichen Anforderungen an Bauvorhaben sind zu beachten.