Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

 

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog nimmt wie folgt Stellung zur o.g. Bauvoranfrage:

  1. Eine Erweiterung des Gebäudes um inseltypische Veranden ist immer dann möglich, wenn alle Vorschriften und Anforderungen eingehalten werden.
  2. Eine Änderung der bestehenden Dachform ist immer dann möglich, wenn die neue Dachform alle Vorschriften und Anforderungen einhält.
  3. Das angefragte Kraggeschoss hält die örtlichen Bauvorschriften nicht ein (insbesondere der Dachüberstand und die Traufhöhen widersprechen diesen).
  4. Die Errichtung von Ferienwohnungen ist immer dann zulässig, wenn alle Vorschriften und Anforderungen eingehalten werden. Insbesondere der Nachweis der geforderten Mindestgröße an definiertem Dauerwohnraum incl. aller dazu gesetzlich erforderlichen Anforderungen muss erbracht werden.
  5. Die Einfriedung des Grundstückes ist unter Einhaltung der örtlichen Bauvorschriften zulässig. Die angefragte Mauer widerspricht diesen.

 

 


RV Redelfs erklärt, es handele sich um eine Bauvoranfrage am Süderloog. Eine Bauvoranfrage müsse nicht perfekt gestellt werden. Dort gestellte Fragen könnten präzise beantwortet werden. In der Bauvoranfrage wurden 5 Fragen gestellt, die wie folgt beantwortet würden:

 

Alle örtlichen Bauvorschriften und alle anderen gesetzlichen Anforderungen an Bauvorhaben sind zu beachten.