Sitzung: 03.09.2020 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1
Vorlage: 01/044/2020
Beschlussvorschlag:
1. Falls auf dem Baugrundstück nicht
ausreichend Platz für die Baustelleneinrichtung und Lagerfläche für Material
vorhanden ist, darf auf Antrag bei der Gemeinde die öffentliche Fläche zwischen
Grundstück und Fahrbahn hierfür genutzt werden.
2. Die gegenüberliegende Seite darf nur für
kurzzeitige Abladevorgänge genutzt werden.
3. Die Rettungsgasse ist zwingend
einzuhalten.
Hinweise:
4. Für größere Mengen Material kann eine Lagerfläche der NSB am Hafen
angemietet werden.
5. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sollte der Bauherr über diesen
Beschluss informiert werden.
RM Schreiber erläutert, dass die Baugrundstücke inzwischen maximal
bebaut würden, sodass die Lagerungen von Baumaterial und Geräten auf den
öffentlichen Flächen genutzt würden. Die Anlieger würden nicht gefragt und die
Flächen seien über einen längeren Zeitraum sehr unansehnlich. Dies sollte
geändert werden.
BM Piszczan merkt an, dass er den Beschlussvorschlag nicht befürworten
könne. Es wurde im B-Plan beschlossen, dass die Grundstücke in ihrer jetzigen
Form ausgenutzt werden dürfen, sodass diese Enge zustande kommen könne. Eine
Baugenehmigung müsse inkludieren, dass die Baugeräte auf öffentlichen Flächen
lagern können müsse. Man könne darüber reden, dass es nicht mehr so ausartet
und dass die Flächen ordnungsgemäß und sauber übergeben werden. Die Möglichkeit
einer Umsetzung der gewünschten Maßnahmen sehe er kritisch.
RM Germis fragt, ob es einen Mittelweg gäbe, damit man Flächen nutzen
kann, ohne die Bauherren radikal einzuschränken.
RM Warenski meint, dass der vorliegende Beschlussvorschlag in Punkt 1einen
Kompromiss vorsieht.
RV Redelfs sagt, dass eine Instandsetzung der Seitenstreifen nicht auf
Kosten der Gemeinde laufen kann. Der B-Plan hätte dieses Problem vorhersehen
müssen, dies sei nicht geschehen. Dennoch sei der vorliegende
Beschlussvorschlag eine gute Lösung. Es gehe nicht um einen kurzfristigen
Anlieferungsservice; sondern um
langfristige Ablagerungen für die Baustelle.