Sitzung: 03.09.2020 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 01/036/2020
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt, dass die Gemeindeverwaltung
auf die Einziehung von Gebühren im Bereich Kindergarten im Zusammenhang mit der
Schließung und Notbetreuung durch die Corona-Pandemie verzichten darf, wenn der
Landkreis Wittmund oder eine andere Stelle mindestens 2/3 des Ausfalles trägt.
RV Redelfs
erläutert den Punkt. Der Landkreis wird 2/3 der entgangenen
Kindergartengebühren während der Pandemie bedingten Schließung und des
eingeschränkten Betriebes übernehmen und die Gemeinde muss ca. 3.000€ tragen.
RM Breuer merkt an, dass im Ausschuss für Kinder, Jugend, Familie und Senioren
beschlossen wurde, die Eltern diesbezüglich zu unterstützen.
Kämmerer Koffinke erläutert, dass die Kindergarten-Gebühren grundsätzlich
gezahlt werden müssten, egal ob man den Betrieb nutzt oder nicht. Die Verwaltung
benötige daher einen Ratsbeschluss, damit die Gemeinde ein Drittel der Ausfälle
der Gebühren übernehmen könne. Der Landkreis hat zugesagt, 2/3 der Ausfälle zu
übernehmen.