Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt, dass die Gemeindeverwaltung auf die Einziehung von Gebühren im Bereich Kindergarten im Zusammenhang mit der Schließung und Notbetreuung durch die Corona-Pandemie verzichten darf, wenn der Landkreis Wittmund oder eine andere Stelle mindestens 2/3 des Ausfalles trägt.

 


RV Redelfs erläutert den Punkt. Der Landkreis wird 2/3 der entgangenen Kindergartengebühren während der Pandemie bedingten Schließung und des eingeschränkten Betriebes übernehmen und die Gemeinde muss ca. 3.000€ tragen.
RM Breuer merkt an, dass im Ausschuss für Kinder, Jugend, Familie und Senioren beschlossen wurde, die Eltern diesbezüglich zu unterstützen.
Kämmerer Koffinke erläutert, dass die Kindergarten-Gebühren grundsätzlich gezahlt werden müssten, egal ob man den Betrieb nutzt oder nicht. Die Verwaltung benötige daher einen Ratsbeschluss, damit die Gemeinde ein Drittel der Ausfälle der Gebühren übernehmen könne. Der Landkreis hat zugesagt, 2/3 der Ausfälle zu übernehmen.