BM Piszczan erläutert, die Personen, die auf der ursprünglichen Wahlliste der Ratsmitglieder standen haben die Möglichkeit, in den Rat nachzurücken. Da anlässlich eines vorherigen Rücktritts eines Ratsmitgliedes der Verzicht aller Nachrücker auf einen Sitz im Rat verkündet wurde, mussten sie jetzt nicht mehr gefragt werden, sodass der Rat noch aus 7 Sitzen besteht.

Somit reichen zukünftig 4 Stimmen aus für die Beschlussfähigkeit.