AV Breuer erläutert, der Dialog über eine Ganztagsschule habe bereits begonnen; in dieser Sitzung gebe es die Gelegenheit, sich über eine Präsentation die verschiedenen Modelle kennenzulernen.

Die beiden Lehrerinnen Heithecker und Dieterle bekommen das Wort und stellen ihre Präsentation vor.

Die Präsentation wird im Nachhinein zur Verfügung gestellt und dem Protokoll angefügt.

Thema: Ausgestaltung des Tagesablaufs in der Ganztagsschule.

Rhythmisierung und Verzahnung sind die Leitbegriffe, die das Thema „Ganztagsschule“ begleiten.

Wesentliche Unterscheidungen zur Halbtagsschule, die bis mittags geht, sind die drei verschiedene Ganztagsmodelle:

1. Offene Ganztagsschule mit offenen Angeboten und ohne Lern-Unterricht am Nachmittag

Es findet ein Mittagessen statt, sowie Lernzeit und Angebote am Nachmittag. Die Nutzung der Nachmittagszeit ist freiwillig. Allerdings muss man sich für ein Halbjahr zur Teilnahme verpflichten.

2. Teilgebundene Ganztagsschule, die teilweise Lern-Unterricht am Nachmittag anbietet.

Auch vormittags findet bereits Zeit zur freien Gestaltung statt; nachmittags findet dann ebenfalls Unterricht statt. Der Lern-Tag wird somit auf den ganzen Tag verteilt und nicht nur auf den Vormittag. Zeit für selbstbestimmtes Lernen wäre dabei möglich, was derzeit oft nicht zu realisieren wäre im Halbtagsbereich.

Auch Projekte wie PC Führerschein könnten angeboten werden, da alle Kinder verpflichtend da sind.

Fächer wie Kunst und Sport könnten auch nachmittags stattfinden.

Eine Mischung von „gebundenen“ und „offenen“ Tagen wäre möglich.

An 3 Tagen der Woche wäre teilweise nachmittags Unterricht. Diese Form ist verpflichtend, da auch nachmittags Lern-Unterricht stattfindet.

 

3. Gebundene Ganztagsschule, die regelmäßig nachmittags Unterricht anbietet.

 

Rhythmisierung wäre wichtig, um regelmäßige Angebote für alle SchülerInnen zu erreichen. Im offenen Angebot ist dies nicht möglich, weil man nicht alle Schüler erreicht.

 

Als Fazit aus der Präsentation wird gesehen, dass die teilgebundene Ganztagsschule ein Kompromiss wäre zwischen offener und gebundener Ganztagsschule.

Im gebundenen und teilgebundenen GT haben die Eltern keine Wahl, sie müssen die Kinder bis zum Nachmittag in der Schule lassen.

Im Offenen Angebot können sich Eltern entscheiden, aber sie müssen sich für ein halbes Jahr auf ein System festlegen.

 

RM Schreiber fragt, ob es eine Entscheidung darüber gibt, welche Form die Eltern wollen.

Beisitzerin Mankus sagt, es sollte zunächst erklärt werden, welche Formen des Ganztags es gibt. Die Eltern wünschen sich nach der Zeit eines Ganztags-Kindergartens einen Übergang zum Ganztag in der Schule; also dasselbe Angebot.

Die Eltern wünschen sich eine Betreuung. Ob diese im Hort oder in einer der Formen des Ganztags stattfinden sollte, wäre nicht ausschlaggebend. 

Ein Ganztagsmodell wird von der Schule, dem Elternrat und dem Träger gemeinsam beantragt. Ohne den Schulträger kann nicht beantragt werden. Der Schulelternrat hat ein Stimmungsbild von Kindergarten Eltern und Schuleltern eingeholt. Die Eltern möchten ein Angebot von 3-4 Tagen nachmittags, inklusive einer Hausaufgaben Betreuung. Daraus soll ein Konzept erstellt werden, wobei es klar wäre, dass es sich immer um einen großen Aufwand für relativ wenig Personen handeln würde. Die Frage wäre, was gut für das Kind ist.

Die Schule müsse immer am 01.12. eines Jahres einen Antrag für das Folgeschuljahr stellen. Es sei klar, dass ein Antrag in diesem Jahr nicht mehr funktionieren würde.

Wenn am Ende eine Form des Ganztags angeboten würde, müsste der Schulträger einem Mittagessen zustimmen und diesen finanzieren. Pädagogische Mitarbeiter werden über die Landesschulbehörde finanziert. Die Küche für ein Mittagessen wäre eine gesamt konzeptionelle Entwicklung.

Die Verbindlichkeit in der Anmeldung und Teilnahme eines Kindes wäre ein wesentlicher Faktor, damit ein Ganztagsmodell funktioniert. Ansonsten wäre kein Modell planbar.

RM Redelfs fragt, ob alle Eltern einer neuen Form zustimmen und das Angebot annehmen müssten.

Beisitzerin Mankus antwortet, die Frage wird gerade bei der Landesschulbehörde geklärt. Darf die Verpflichtung zu einer Ganztagsschule auf der Insel eingeführt werden, wenn es hier keine alternative Halbtags Schule gibt?

RM Redelfs fragt, ob es auf den Hort hinausläuft, wenn man die Eltern nicht zu einem Ganztagssystem verpflichten darf.

Beisitzerin Mankus bejaht dies, wobei ab der 5. Klasse teilweise bereits nachmittags Unterricht angeboten wird.

RM Warenski meint, dass es bestimmt Eltern gibt, die ihre Kinder nachmittags lieber zuhause haben möchten. Für die Grundschule ist die Gemeinde der Träger; für die Oberschule ist der Landkreis zuständig.

RM Redelfs sagt, sie wäre eine Anhängerin des Ganztagsbetriebes, aber es muss geklärt werden, ob Eltern sich dazu verpflichten müssen oder nicht.

Beisitzer Kösters erinnert, dass der Schulhort bereits diskutiert wurde und daran scheiterte, dass die Räumlichkeiten fehlten. Inzwischen sei die Beschäftigungsquote stark gestiegen, sodass der Bedarf für einen Ganztag auf jeden Fall da wäre.

AV Breuer erinnert: bei der Umstellung im Kindergarten auf Ganztagsbetrieb waren ebenfalls einige Eltern eher skeptisch; aber die Kinder wollten gerne ganztags in den Kindergarten. Er glaubt, dass sich dieser Prozess wahrscheinlich auch im Schulbereich entwickeln würde.

Wenn der Ganztagsbetrieb in 2025 rechtlich verpflichtend wird, müsste man sowieso eine Lösung einführen.

Beisitzer Kösters meint, eine Hortlösung wäre schlechter als eine Ganztagslösung, auch finanziell. Ein Hort würde Gebühren kosten, der Ganztag würde von der Schule gezahlt.