Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 1

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:

Der Errichtung von neun Tiny-Häusern wird unter der Auflage zugestimmt, dass diese nur als Dauerwohnraum genutzt werden dürfen und dies Bestandteil der Baugenehmigung wird.

 

Hinweis an den Landkreis:

Die Grundversorgung mit Löschwasser durch die Gemeinde ist nicht ausreichend gegeben.

(§ 2 Abs. 1 Nr. 2 NBrandSchG).

Hier ist zwingend die Errichtung eines Löschwasserbrunnens auf dem Gelände erforderlich.

Die ausreichende Größe von Abstellraum ist nachzuweisen.

 


RM Warenski fragt nach, wie das Löschwasser gesichert werden soll.

 

Herr Koffinke erwidert hierauf, dass wenn der Landkreis hierfür die Baugenehmigung erteile, dieser auch für das Löschwasser in der Pflicht sei.