Sitzung: 14.01.2021 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 01/085/2020
Beschlussvorschlag:
„Die
Verwaltung wird beauftragt:
1)
In der
Beratungsfolge BA 16.02.2021, VA 23.02.2021 und im Rat am 04.03.2021 den
Aufstellungsbeschluss zum B Plan „Achter d Utkiek“ vorzubereiten
2)
so schnell
wie möglich, möglichst in der 3. KW eine Ausschreibung für die Erstellung des B
Plans zu platzieren
3)
Die BA
Sitzungen 30.03.2021 und 11.05.2021 so vorzubereiten, um den B Plan-Entwurf
unter Begleitung des Fachplaners detailliert beraten zu können
und – wenn möglich - spätestens
4)
In der
Ratssitzung am 02.09.2021 den Auslegungsbeschluss diskutieren und verabschieden
zu können.
Zusätzlich
wird die Verwaltung beauftragt, alle im Zusammenhang mit dem B Plan stehenden
Fragen zur Erschließung, dem Flächenausgleich und sonstigen Fragestellungen
gemeinsam mit dem beauftragten Planer zu bearbeiten, um den oben aufgestellten
Zeitplan möglichst einhalten zu können.“
RV Redelfs übergibt das Wort an einen der vier Antragsteller.
RM Warenski sagt, dass es in Bezug auf das Gebiet Achter d`Utkiek nie
geschafft wurde, einen Bebauungsplan zu
erstellen. Das sei schade, da viele andere Projekte angestoßen wurden, aber
dieses Projekt eben nicht. In 2024 wird ein Erlass des Finanzministeriums
auslaufen. Wenn kein Projekt bis 2024 angeschoben wird, wird sich das
Ministerium wundern, das kein Bedarf mehr an einer Bebauung besteht. Es haben
sich daher vier Antragsteller gefunden, die das Thema anschieben wollen, um es
auf den Weg zu bringen.
Idealerweise sollte in 2023 gebaut werden können.
RV Redelfs antwortet, ihr ginge das zu schnell. In dieser
Legislaturperiode sind einige B-Pläne in der Bearbeitung, die noch
abgeschlossen werden sollten. Sie sei nicht dagegen, dass das Gebiet beplant
wird. Aber der Vorschlag des Zeitplans sei viel zu schnell, wenn 2023 schon
gebaut werden soll. Sollte dies so sein, wäre der B-Plan evtl. schnell zu
beklagen und dann fliegt einem das Projekt um die Ohren. Der Wunsch, schnell
Dauerwohnraum zu schaffen, wäre allen ein Bedürfnis. Aber das sei in der
Schnelligkeit nicht hinzubekommen und dann ist das Ergebnis anzuzweifeln.
Inhaltlich müssen viele Punkte im Vorfeld geklärt werden.
Das Land verpachtet die Fläche nicht an die Kommune. Das Land wird
direkt an die Investoren verpachtet. Dies wäre dann ein vorhabenbezogener
B-Plan. Die Planungs- und Erschließungskosten sind dann ein Thema: wer zahlt,
wie werden die Kosten umgelegt? Es sind viele Fragen, die vorab geklärt werden
müssten. Daher wird sie sich der Stimme enthalten.
BM Piszczan sagt, das Land wird keine Flächen verkaufen, sondern per
Erbpacht vergeben. Wenn es die Gemeinde pachten würde, würde sie es für 1,25%
bekommen und diesen Faktor auch weiter geben. Die Beplanung Achter d`Utkiek lag
in 2012 dem Rat vor. Das Verfahren ist dann gestoppt worden. Das Thema wurde im
vergangenen Jahr erneut aufgegriffen und dann von der Verwaltung in der
Dezembersitzung 2019 abmoderiert, da dieses Projekt unter der Vorgabe der
Gemeinde als Bauträger nicht mehr zu realisieren war.
Es zeigt sich nun, dass - wenn eine Genossenschaft mit dabei ist – die
Arbeiten für die Gemeinde anders verteilt würden. Die Verkehrswege gehen über
die Gemeinde, aber der Rest würde z.B. über die Bauwilligen laufen.
RM Klasing sagt, es sollte von Dauermietwohnraum geredet werden. Es muss
geregelt werden, was die Vergabekriterien sind und für wen der Wohnraum dann
sein soll. Man habe mit dem Projekt als Kommune keinen Einfluss mehr, wer die
Wohnungen bekommen soll, wenn das Projekt an andere vergeben wird. Wenn erst
das Baurechtliche des Projekts möglich gemacht wird, entgleitet der Gemeinde
der Inhalt des Projektes, sobald einmal die Bebauung freigegeben wird.
Es muss sicher sein, dass das Land nicht an den Interessen der Kommune
vorbei handeln und vergeben kann. Wenn z.B. Menschen hier wohnen und dann die
Insel verlassen und dann die Wohnung behalten können als Zweitwohnungsbesitzer,
dann ist das Thema schief gelaufen. Dies sei wichtig und vorab zu klären.
BM Piszczan sagt, man könne parallel arbeiten. Das Land gibt aufgrund
seiner Erlass-Systematik die Fläche an die Bauwilligen. Die Vorgaben kann man
mit dem Land festlegen. Die Entwicklung der Fläche ist an sich noch viel
Arbeit. Die Punkte von C2C aus dem Jahr 2012 müssen nochmals neu auf ihre
jetzige Gültigkeit geprüft werden. Man muss verhandeln, wie der Erbbauzins von
1% geregelt wird.
Ob man die Themen mit der Wohnungsnutzung wirklich ausschließen kann,
ist fraglich. Man kann auch über Eigentum nachdenken.
RV Redelfs sagt, dass die Beplanung von dem Gebiet beendet wurde, weil
ein Zweitwohnungsbesitzer der Gemeinde ein Grundstück zur Wohnbebauung
angeboten hatte, unter der Bedingung, die Planung Achter d`Utkiek nicht
weiterzuführen.
Die Vergabekriterien müssen mit dem Land vorab definiert werden.
RM Warenski sagt, die laufenden Verfahren der B-Pläne sind schon so weit
fortgeschritten, dass es da nicht mehr viel zu tun gäbe. Klagen könne es immer
geben, egal, ob man schnell agiert oder nicht.
Im C2C Projekt waren ja schon Grundlagen eines B-Planes vorhanden. Es
ist noch sehr viel Arbeit, um das Projekt abzuschließen. Aber ein
Aufstellungsbeschluss sollte möglich sein. Damit würde eine Zeitschiene
angestrebt, die zwar sportlich wäre. Aber man könne die Erfahrung der
Ratsmitglieder mit B-Plänen nutzen. Auch einen Planer könne man schon
beauftragen.
RM Breuer unterstützt den Gedanken, das Projekt parallel anzugehen. Man
solle jetzt beginnen und schauen, was man anstoßen könne. Auch die Genossenschaft
ist neu gegründet und der Dialog mit den Genossen müsse noch begonnen werden.
Man sollte das Projekt jetzt so gut wie möglich anstoßen.
RM Schreiber sagt, noch vor zwei Monaten wurde gemeinsam unter den
Ratsmitgliedern besprochen, dass das Thema in dieser Legislaturperiode nicht
mehr angegangen werden soll. Das Gebiet Achter d`Utkiek besteht aus schönen
Dünen. Die Umweltbehörde wird sicher Auflagen machen. Das gesamte Projekt mit
seinen vielen Themen wäre sehr komplex.
Er könne einen Aufstellungsbeschluss unterstützen. Aber mehr nicht. Es
habe zwei Legislaturperioden gedauert, bis der Dorf Plan B fertig war. Es gibt
so viel zu bedenken, z.B. seien auch die anfallenden Kosten für
Kompensationsflächen wichtig. Der jetzige Vorstoß verlaufe viel zu schnell.
BM Piszczan sagt, er sei bereit, gegenüber dem Land zu der Sache
Stellung zu nehmen. Man sollte dem Land zumindest signalisieren, dass man bis
2024 Land haben will. Das Thema solle allgemein mit Bauwilligen betrachtet
werden, da es neben der Genossenschaft auch viele andere Bewerber für
Bauflächen geben wird.
Eine wichtige Frage wäre: Brauchen wir nur die Fläche, die wir auch
bebauen wollen oder die ganze Fläche des Projektes, was für die Thematik der
Kompensation sehr wichtig sei. Die große Düne in der Mitte der Fläche ist ein
wichtiges Thema auch für die Erschließungskosten. Der LK würde sich demnächst
äußern, wie eine Kompensation aussehen könnte.
RM Germis sagt, dass 2012 im Rahmen von C2C alles ausgearbeitet wurde.
Es sind zwar 10 Jahre ins Land gegangen, aber man könne doch auf allem
aufbauen, was schon vorhanden wäre. Man solle sich jetzt ein Ziel setzen und
das Thema angehen und nicht sagen, dass es nicht funktionieren kann. Wenn man
jetzt nicht anfängt, würde die Situation nicht besser.
RM Schreiber antwortet, dass gerne etwas angeschoben werden könnte. Aber
die Zeitschiene würde nun mal nicht funktionieren.
RM Warenski erläutert, dass mit dem Antrag eine Verbindlichkeit
geschaffen werden soll. Der Bürgermeister und die Verwaltung erkennen ebenfalls,
dass es ein wichtiges Projekt sei. Es gäbe keinen Grund, nicht jetzt zu
beginnen. Sollte man im Verlauf feststellen, dass alles zu schnell ist, dann
könne man das akzeptieren. Aber wenn man nicht beginnen würde, wäre das nicht
der richtige Weg.
RM Schreiber bekräftigt, er habe derartige Projekte über zwei
Ratsperioden begleitet und man könne so etwas nicht übers Knie brechen.
Kämmerer Koffinke sagt, ohne Anstoß könnten keine Kosten geplant werden.
Das Projekt Lütt Slurpad hätte seinerzeit Erschließungskosten von 25€/m²
gehabt. Inzwischen seien die Preise gestiegen und man muss jetzt von ca.100€/m²
Erschließungskosten ausgehen. Aber verlässliche Kosten können erst erstellt
werden, wenn der Auftrag erteilt würde. Wäre mit den hohen Kosten dann Bauen überhaupt
noch möglich? Die Insel benötigt Wohnraum, aber auch einen, der bezahlbar ist.
Und vielleicht geht das Projekt dann nicht.
RM Breuer sagt, man sollte sich nicht an dem Beschlussvorschlag
festhalten. Das Projekt sollte ergebnisoffen angegangen werden. Das
Entscheidende sei, dass das Thema angeschoben wird. Wenn man dann feststellt,
dass Begrenzungen kommen, könnte man dann darauf reagieren.
RM Klasing meint, man sollte zweigleisig fahren. Die Kostenplanung könne
von vornherein passieren. Man könnte ansonsten viel Geld ausgeben bevor man
feststellt, dass das Projekt nicht funktioniert.
BM Piszczan meint, man müsse die Zeichen der Zeit erkennen; Spiekeroog
habe die Grundlage gelegt. Das Thema Bauen und Dauerwohnraum sei hoch angelegt
beim Land. Die Töpfe der N-Bank seien gut gefüllt. Die Voraussetzungen sind
besser als noch vor 5 Jahren. Daher sollte man jetzt beginnen. Was dann daraus
wird, wisse man nicht. Die Ausschreibung müsse eine Grundlage haben. Daher sei
ein Aufstellungsbeschluss notwendig.
RV Redelfs bekräftigt, es sollte niemand denken, dass das Gelände nicht
bebaut werden soll. Die Vorgehens- und Herangehensweise wäre wichtig und da
wäre man sich nicht einig.
RM Schreiber sagt, nur Punkt 1 des BV sei jetzt wichtig und umsetzbar.
RM Klasing sagt, er möchte nicht den zweiten Schritt vor dem ersten
Schritt machen. Welche Randbedingungen sind da? Was will das Land? Erst sollen
die Rahmenbedingungen geklärt werden, dann folgt der Aufstellungsbeschluss.
Der Beschlussvorschlag wird mehrheitlich beschlossen.