Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Der Errichtung von neun Tiny-Häusern wird unter der Auflage zugestimmt, dass diese nur als Dauerwohnraum genutzt werden dürfen und dies Bestandteil der Baugenehmigung wird.

 

Die ausreichende Größe von Abstellräumen ist nachzuweisen.

 

Hinweis an den Landkreis:

Die Grundversorgung mit Löschwasser durch die Gemeinde ist nicht ausreichend gegeben.

(§ 2 Abs. 1 Nr. 2 NBrandSchG).

Hier ist zwingend die Errichtung eines Löschwasserbrunnens auf dem Gelände erforderlich.

 


RV Redelfs erläutert den Sachstand und sagt, dass zusätzlich die Abstellfläche geklärt werden müsse.

RM Warenski ergänzt, dass man gerne einen Feuerwehrplan von dem ganzen Gelände der Hermann-Lietz Schule hätte. Insbesondere, wenn 9 weitere Gebäude hinzukämen.

 

Der Beschlussvorschlag wird um folgenden Hinweis erweitert:
Die ausreichende Größe von Abstellräumen ist nachzuweisen.

 

Der Beschlussvorschlag wird mehrheitlich genehmigt.