Sitzung: 16.02.2021 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 01/089/2021
Der Bauausschuss empfiehlt
dem Rat zu beschließen:
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §
172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter der Auflage erteilt, dass die
zwei Dauerwohnungen eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet
und Bestandteil der Baugenehmigung werden.
Die
Ausschussvorsitzende erklärt hierzu, dass das bestehende Wohnhaus erweitert und
in zwei separate Dauerwohnungen aufgeteilt werden soll.