Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:

 

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter der Auflage erteilt, dass die zwei Dauerwohnungen eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet und Bestandteil der Baugenehmigung werden.

 


Die Ausschussvorsitzende erklärt hierzu, dass das bestehende Wohnhaus erweitert und in zwei separate Dauerwohnungen aufgeteilt werden soll.