BS Strothmann fragt nach, wie man es schaffe, dass Dauerwohnraum auch als solcher genutzt würde. Sie könne viele Wohnungen aufzählen, wo dies nicht zutreffe.

 

BM Piszczan antwortet hierauf, dass sie die genauen Daten an die Gemeinde geben solle, damit diese dann an den Landkreis als Bauordnungsamt weitergegeben werden könnten.

 

VA Koffinke weist noch darauf hin, dass Dauerwohnungen auch leer stehen dürften. Es gäbe in Niedersachsen kein Gesetz, welches dies untersagen würde.